Guten Morgen,
eine Frage an meine Kollegen/-innen, die in Kanzleien arbeiten, wo Schuldenbereinigungen durchgeführt werden. Wie sind so die Erfahrungswerte bzgl. der Gewährung von Beratungshilfe?
Danke für die evtl. kommenden Antworten.
Schuldenbereingung / Beratungshilfe
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eher selten da sie umsonst z. B. zur AWO gehen könnten. Kommt evtl. auf die Wartezeit dort an
- mücki
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Schau mal hier:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 91106.html
und hier:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=10600
Grundsätzlich ist es also möglich, BerH zu bekommen, allerdings liegen die Hürden dafür ziemlich hoch und erfahrungsgemäß bekommen nur die allerwenigsten tatsächlich BerH bewilligt.
Ich arbeite zwar nicht beim bei einem Anwalt der Schuldenberatungen macht aber dafür beim Insolvenzverwalter und ich kann daher bestätigen, dass es durchaus noch Fälle gibt, in denen Beratungshilfe für das Schuldenbereinigungsverfahren bewilligt wird. Diese sind allerdings eine Ausnahme.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 91106.html
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http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=10600
Grundsätzlich ist es also möglich, BerH zu bekommen, allerdings liegen die Hürden dafür ziemlich hoch und erfahrungsgemäß bekommen nur die allerwenigsten tatsächlich BerH bewilligt.
Ich arbeite zwar nicht beim bei einem Anwalt der Schuldenberatungen macht aber dafür beim Insolvenzverwalter und ich kann daher bestätigen, dass es durchaus noch Fälle gibt, in denen Beratungshilfe für das Schuldenbereinigungsverfahren bewilligt wird. Diese sind allerdings eine Ausnahme.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Danke für die Links @Mücki
Ich versuch mich da gerade einzuarbeiten, da wir in der Kanzlei nun Schuldenbereinigungen auch mit durchführen wollen, da das Klientel dafür vorhanden ist. Wie ich auf auf Internet-Seiten gelesen habe, ist es oftmals eine Frage der Argumentation.
Ich versuch mich da gerade einzuarbeiten, da wir in der Kanzlei nun Schuldenbereinigungen auch mit durchführen wollen, da das Klientel dafür vorhanden ist. Wie ich auf auf Internet-Seiten gelesen habe, ist es oftmals eine Frage der Argumentation.
Teilzeit-ReFA, sonst Autor und Podcaster mit dem Hilfsprojekt www.streuner-seelen.de u.a.
- mücki
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Jap, man sollte auf jeden Fall die richtigen Argumente bringen. Wichtig ist dabei immer mit erheblichen Wartezeiten und der Unzumutbarkeit für den potenziellen Mandanten zu argumentieren. Die Gerichte kommunizieren mit den Schuldnerberatungen. Also solltet ihr es am besten "schwarz auf weiß" haben, dass bereits für den ersten Termin Wartezeiten von z.B. einem Jahr anfallen. Die Unzumutbarkeit ist dann schon etwas schwieriger, insbesondere dann, wenn es aufgrund der finanziellen Verhältnisse auf einen "Nullplan" hinausläuft. Daher solltet ihr euch nicht auf die BerH versteifen und vor allem die Mandanten auch immer darüber aufklären, wie schwierig es ist, überhaupt BerH zu erhalten.
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Danke für die ausführlichen Hinweisen!
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