Hallo Ihr Lieben. Ich hab hier den Bescheid der Rentenversicherung über die erfolgte Betriebsprüfung vorliegen und versteh ihn einfach nicht! Ich hab keine Ahnung ob und was ich da machen muss. Kennt sich jemand mit diesen Dingern aus?
Prüfbescheid der Rentenversicherung
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Zuletzt geändert von Patricia75 am 07.06.2017, 15:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Du musst hier schon genauer werden...so allgemein kann dir wahrscheinlich keiner helfen!
Ist die BP bei euch in der Kanzlei gewesen oder wen betrifft die?
Was genau willst du wissen?
Ist die BP bei euch in der Kanzlei gewesen oder wen betrifft die?
Was genau willst du wissen?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- icerose
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hier ist ggf. eine Rechtsmittelfrist zu notieren. Die dürfte sich gegen Ende des Bescheids in der Rechtsmittelbelehrung finden.
Ggf. ist was zu zahlen - also Hinweis an den, der zahlen muss. Mehr fällt mir dazu nicht ein - das macht immer meine Zahlenfee.
Ggf. ist was zu zahlen - also Hinweis an den, der zahlen muss. Mehr fällt mir dazu nicht ein - das macht immer meine Zahlenfee.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Also die Rentenversicherung war hier und hat den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung geprüft. Hier waren noch einige Arbeitsverhältnisse aufgrund der Kündigungsfristen nicht beendet. In der Anlage sind die einzelnen Arbeitnehmer mit "melderelevant" und als Sachverhalt "Beitragsforderung für Freigestellte ab Insolvenzeröffnung" sowie eine Summierung - Nachberechnung. Wir hatten mit Insolvenzeröffnung Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ich bin leider nur eine Schwangerschaftsvertretung in der Inso und hier grade völlig überfordert...
- paralegal6
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Es gibt einen Unterschied ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat oder ob dein Chef ihn freigestellt hat, sprich gesagt, er kann zuhause bleiben