Sachverhalt:
InsV wurde aufgehoben und nach Aufhebung wurde ein nicht unerheblicher Betrag auf das P-Konto des Schuldners gezahlt. Die Bank hat es an uns ausgekehrt. Aber eigentlich ist der Insolvenzbeschlag weggefallen. Kann ich für die dem Sockelfreibetrag übersteigenden Beträge die Nachtragsverteilung beantragen?