Nachtragsverteilung P-Konto

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Lunashine
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#1

12.01.2017, 09:50

Sachverhalt:

InsV wurde aufgehoben und nach Aufhebung wurde ein nicht unerheblicher Betrag auf das P-Konto des Schuldners gezahlt. Die Bank hat es an uns ausgekehrt. Aber eigentlich ist der Insolvenzbeschlag weggefallen. Kann ich für die dem Sockelfreibetrag übersteigenden Beträge die Nachtragsverteilung beantragen? :nachdenk
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