Masseunzulänglichkeit bei ungerechtfertigter Bereicherung

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Lunashine
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#1

09.12.2016, 08:40

Sachverhalt:

Wenn der ArbGeb des Schuldners versehentlich einen pfändbaren Betrag an die InsMasse auskehrt und dann feststellt, dass die nicht gerechtfertigt ist und diesen zurück verlangt, muss ich ihm das zurück zahlen, wenn die Verfahrenskosten (Stundung) nicht vollends gezahlt sind.

Oder schließt die ungerechtfertigte Bereichung eine Masseunzulänglichkeit aus?

Danke Euch im Voraus!
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Kanzleihund
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#2

09.12.2016, 09:40

Stell die Frage doch mal unter www.rechtspflegerforum.de.
Soenny bitte nicht schimpfen, aber ich weiß, dass wir das dort schon mal erörtert haben. Ich finde den alten Thread ohne die Hilfe der anderen User aber nicht mehr.

Im Ergebnis ist es wohl fraglich, ob wegen § 36 InsO überhaupt eine Masseverbindlichkeit vorliegt.
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#3

09.12.2016, 09:47

Danke und liebe Grüße in die Heimat :)
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#4

09.12.2016, 09:56

Lunashine hat geschrieben:Danke und liebe Grüße in die Heimat :)
Nicht mehr liebe Luna - nicht mehr. Franken und die Oberpfalz sind bei mir jetzt auch schon wieder 11 Monate Vergangenheit. Bin jetzt wieder in Karl-Marx-Stadt.
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#5

14.12.2016, 09:12

Ich weiß. Ich habe es gelesen. Ich komme ja gebürtig aus Karl-Marx-Stadt ;=)
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#6

14.12.2016, 09:38

Wusste ich gar nicht; dachte Du kommst aus der Gegend, wo Hunde und Menschen die gleiche Sprache sprechen :mrgreen:
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#7

23.12.2016, 08:33

Um Gottes Willen... auf was für Ideen Du kommst :schock
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#8

23.12.2016, 09:32

Lunashine hat geschrieben:Um Gottes Willen... auf was für Ideen Du kommst :schock
Bei der vielen Arbeit zur Zeit ... Da kann man schon mal auf komische Gedanken kommen :wiesn
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