Hallo zusammen
Ich habe mal wieder ein Problem, bei dem ich nicht weiter kommen und im Büro auch keiner Bescheid weiß.
Folgendes:
Unser Mandat (GmbH) hat eine offene Forderung gegen einen ehemaligen Gesellschafter (ca. EUR 70.000). Die Forderung ist schon sehr alt, tituliert und kann leider bisher nicht beigetrieben werden, daher hatte ich die Akte einige Monate weggelegt. Nun ist unsere Mandantin insolvent, was wir auch nur zufällig und nicht durch die Mandantin erfahren haben, der Kontakt dahin auch eher schwierig, aufgrund von einigen Wechseln in der Geschäftsführung.
Was mache ich jetzt mit der Akte bzw. den Titeln? Muss ich die der Mandantin schicken? Oder dem Insolvenzverwalter? Oder mache ich einfach gar nichts?
Mandant Insolvenz, offene Verfahren
- booo
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Gute Frage - Da hänge ich mich mal mit dran...
Grundsätzlich würde ich (letztlich) zum InsO-Verwalter tendieren...
Da ihr aber von der Eröffnung offiziell gar nichts wisst, würde ich die Titel an die Mandantschaft schicken mit dem entsprechenden Hinweis eben, dass derzeit eben keine erfolgversprechende ZV durchgeführt werden kann, dann Hinweis auf 30 Jahre usw, bitte Titel aufheben, usw... - und dann Ablage
Grundsätzlich würde ich (letztlich) zum InsO-Verwalter tendieren...
Da ihr aber von der Eröffnung offiziell gar nichts wisst, würde ich die Titel an die Mandantschaft schicken mit dem entsprechenden Hinweis eben, dass derzeit eben keine erfolgversprechende ZV durchgeführt werden kann, dann Hinweis auf 30 Jahre usw, bitte Titel aufheben, usw... - und dann Ablage
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab
- mücki
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Keinesfalls solltet ihr die Titel an eure Mandantin aushändigen, da durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist, sind evt. vorhandene Titel an diesen auszuhändigen. Der Insolvenzverwalter muss dann selbst entscheiden, ob er die Titel umschreiben lässt und dann aus diesen vollstreckt oder nicht. Gleiches gilt übrigens auch bei einer sog. starken vorläufigen Verwaltung. Solange keine "starke vorläufige" angeordnet oder das Verfahren nicht eröffnet ist, "müsst" ihr die Titel nicht aushändigen. Allerdings würde ich den Sachverständigen dann über die titulierte Forderung informieren (und auch darüber, dass bisherige Vollstreckungsversuche scheiterten).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- Ciara
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Das Verfahren ist bereits eröffnet.
Dann schicke ich also die Unterlagen an den Inso-Verwalter. Muss der dann sehen, was er damit macht und ich kann diese uralte Akte endlich schließen.
Dann schicke ich also die Unterlagen an den Inso-Verwalter. Muss der dann sehen, was er damit macht und ich kann diese uralte Akte endlich schließen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- mücki
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Sowas nennt sich dann Erledigung durch ZeitablaufCiara hat geschrieben:Das Verfahren ist bereits eröffnet.
Dann schicke ich also die Unterlagen an den Inso-Verwalter. Muss der dann sehen, was er damit macht und ich kann diese uralte Akte endlich schließen.
Nur mal so am Rande: Gerade bei juristischen Personen hat man ohnehin häufig das Problem, dass die Firmen - spätestens mit Eröffnung des Verfahrens - nicht mehr existieren. Sehr häufig wird der Geschäftsbetrieb aber schon vorher eingestellt, sodass man dann eh vor dem Problem steht, dass Schreiben nicht (mehr) ankommen.
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