Lohn-/Gehaltspfändung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
Benutzeravatar
Lunashine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 441
Registriert: 02.04.2009, 10:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
Wohnort: Bielefeld :)

#1

23.12.2016, 08:43

Sachverhalt:
Ich habe einen eigenartigen Arbeitgeber. Der Schuldner war in dem Monat lange krank und hat kaum Einkommen, aber Weihnachtsgeld von gut 2.000 € von seinem Arbeitgeber erhalten. Jetzt hat mir der Arbeitgeber pauschal 100 € pfändbaren Betrag überwiesen. Auf Nachfrage teilte er mir mit, dass durch die Krankheit hätte nichts gepfändet werden können ("Da er so lange krank war und ich sonst nichts hätte pfänden können, wollte ich Ihnen wenigstens 100 € überweisen."). :augenreib

Netto hat das einen Auszahlungsbetrag von ~ 1.300 € ergeben. Unter Berücksichtigung einer Unterhaltsverpflichtung wäre also nicht pfändbar gewesen.

Muss ich den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass er hier Mist baut oder obliegt das dem Schuldner?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3004
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

23.12.2016, 09:27

ich kenne das so, dass vom Weihnachtsgeld nur 500 € unpfändbar sind
wenn er krank war hat er doch Krankengeld von seiner Krankenkasse erhalten, wenn es mehr als 6 Wochen sind, ansonsten muss doch der Arbeitgeber normal Gehalt weiter zahlen
Bild
Benutzeravatar
Lunashine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 441
Registriert: 02.04.2009, 10:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
Wohnort: Bielefeld :)

#3

23.12.2016, 10:03

Das ist alles klar. Hier geht es darum, dass sich eigentlich kein pfändbarer Betrag ergeben hätte und der Arbeitgeber meinte, mir dennoch 100 € zu überweisen ("Ist ja besser als nichts.").
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

23.12.2016, 10:29

Meiner Meinung nach ist es nicht deine Pflicht, den Arbeitgeber rechtlich zu beraten. Wenn er meint zahlen zu müssen, obwohl er eigentlich nicht muss, dann ist es sein Problem. Freu dich über die 100,00 Euro und gut ist.

Aber seltsam ist es schon.... :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Benutzeravatar
Lunashine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 441
Registriert: 02.04.2009, 10:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte/geprüfte Insolvenzassistentin (In§Fo)
Wohnort: Bielefeld :)

#5

23.12.2016, 12:18

Wenn es meine wäre, würde ich mich mehr freuen ;) so ist es ja auch "nur" eine ungerechtfertigte Bereicherung
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

23.12.2016, 12:25

Wieso ungerechtfertigte Bereicherung?! Euer Mandant hat doch eine Forderung gegen den Schuldner, oder habe ich da was falsch verstanden? :augenreib
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten