Kosten bestritten

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Pilgrim

#1

25.08.2015, 15:43

Ich habe eine Forderung nebst Anwaltskosten zur Tabelle angemeldet.

Beigefügt hatte ich die Rechnung der Mandantschaft und unser Aufforderungsschreiben.

Jetzt kam der Tabellenauszug. Die Hauptforderung wurde festgestellt, die Kosten bestritten. Als Bemerkung wurde angeführt, dass die Kosten nicht belegt wurden. Ich weiß nicht, wie oft ich lediglich Kostenaufstellungen oder eben, wie auch diesmal, das Aufforderungsschreiben beigefügt habe.

Was will der Insolvenzverwalter von mir? Reicht das plötzlich nicht mehr aus? Wie macht ihr das?
Jupp03/11

#2

25.08.2015, 20:12

War die Kostenrechnung Inhalt des Aufforderungsschreibens?
Wenn nicht, würde ich diese Kostenrechnung mit einer Mahnung der Mandantin mit Fristsetzung dem InsoV überreichen, da dann die Höhe der Kosten und der Verzug, der die Berechtigung der Anwaltskosten begründet, nachgewiesen wäre, so dass nachträglich festgestellt werden kann.
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#3

25.08.2015, 20:47

Pilgrim hat geschrieben:Ich habe eine Forderung nebst Anwaltskosten zur Tabelle angemeldet.

Beigefügt hatte ich die Rechnung der Mandantschaft und unser Aufforderungsschreiben.

Jetzt kam der Tabellenauszug. Die Hauptforderung wurde festgestellt, die Kosten bestritten. Als Bemerkung wurde angeführt, dass die Kosten nicht belegt wurden. Ich weiß nicht, wie oft ich lediglich Kostenaufstellungen oder eben, wie auch diesmal, das Aufforderungsschreiben beigefügt habe.

Was will der Insolvenzverwalter von mir? Reicht das plötzlich nicht mehr aus? Wie macht ihr das?
Wenn ich sowas habe und mir 100%ig sicher bin, dass ich alle Unterlagen beigefügt habe, rufe ich beim InsoV einfach an. Oft stellt sich heraus, dass die angeblich fehlende Unterlage "verlegt" wurde, so dass ich sie kurz kommentarlos aufs Fax lege und damit hat sich die Sache erledigt. ;)

Wenn euer Aufforderungsschreiben jedoch keine Kostenrechnung enthielt, würde ich nachträglich eine erstellen und diese mit dem Datum des Aufforderungsschreibens versehen... diese dann faxen und damit sollten die Kosten nachgewiesen sein.
Liebe Grüße

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Pilgrim

#4

26.08.2015, 08:42

Doch, die Kostenrechnung war Bestandteil des Aufforderungsschreibens
Pitt
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#5

26.08.2015, 09:21

Der Insolvenzverwalter möchte vermutlich eine Kopie der Eurem Mandanten über diesen Betrag erteilten Rechnung und nicht nur eine Kostenberechnung im Aufforderungsschreiben an die Gegenseite. Theoretisch könnte mit dem Mandanten ja auch in außergerichtlichen Sachen eine niedrigere Vergütung als die gesetzliche vereinbart worden sein und dem Gegner werden dann die RVG-Kosten als Verzugsschaden aufgegeben. Es gibt Kanzleien, die das z. B. Großmandaten so handhaben. Ein sicherer Beleg für die tatsächlich vom Mandanten aufgewendeten RA-Kosten ist dann nur die ihm erteilte Rechnung.
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#6

26.08.2015, 09:22

HAst du schonmal beim Verwalter angerufen?

Meistens lässt es dich dann ganz schnell und einfach klären und es kann fest gestellt werden
:wink1 :wink1
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