Insolvenzforderung bestritten

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Skyline
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#1

24.07.2015, 11:38

Hallo,

wir haben eine Forderungsanmeldung gemacht zu Insolvenztabelle. Insolvenzverwalter bestreitet die Forderung nicht angemeldet. Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise ? Ist es richtig, dass mann jetzt innerhalb von 2 Wochen eine Feststellungsklage einreichen muss? 2 Wochen ab Bekanntgabe? Finde die Bekanntgabe nicht bei Insolvenbekanntmachungen im Internet? Eine andere Möglichkeit gibt es doch nicht auf Feststellung oder ?

Mache hier kaum Insolvenzsachen, deswegen muss ich mal nachfragen :knutsch

Kennt Ihr gute Seminaranbieter für Seminare Insolvenz bzw. aktuelle Seminare im Raum NRW bzgl. Insolvenzverfahren bei denen man sich entsprechend fortbilden kann?

:thx
tiko73

#2

24.07.2015, 11:42

Weißt du denn überhaupt schon, warum bestritten wurde?
Manchmal fehlen nur Belege oder dem InsoVerw. ist irgendetwas unklar, was man kurz erklären kann und dann wird doch festgestellt :-)
Pilgrim

#3

24.07.2015, 13:04

Genau, erstmal machst du eine Sachstandsanfrage beim InsoVerwalter. Manchmal fehlt auch nur die Vollmacht
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Kanzleihund
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#4

03.08.2015, 11:52

Die 2-Wochen-Frist gilt nur, wenn bereits das Verteilungsverzeichnis bei Gericht eingereicht wurde.
Bis zum Schlusstermin kann man jederzeit fristlos Feststellungsklage erheben.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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#5

03.08.2015, 15:56

Evtl. kannst du auch online reingucken, wenn der Insolvenzverwalter euch einen PIN geschickt hat. Wenn das Verfahren dann online einsehbar ist und auch entsprechend aktualisiert ist, kannst du den Bestreitensgrund auch dort sehen. Ist meist schneller als Anfragen an das Büro des Verwalters zu schicken. ;)
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