Insolvenzanfechtung / Lohnpfändung

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BeateFFB
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#1

23.05.2017, 12:24

Hallo Zusammen, ich hab mal wieder eine Frage aus dem Bereich Insolvenzrecht.
Diesmal geht es um eine Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO.

Der IV ficht Zahlungen des Drittschuldners (hier Arbeitgeber des Insolvenzschuldners) an, die wir aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erhalten haben, an.
Der Pfüb ist 2 Jahre vor Insolvenzeröffnung erlassen worden und die Zahlungen kamen auch direkt im Anschluss.

Wenn ich das richtig sehe, kommt es ja bei der Anfechtung nach § 133 InsO unter anderem darauf an, dass eine Rechtshandlung des Schuldners vorliegt.
Ist dies bei einer Lohnpfändung der Fall?

Ich habe mich im Internet schon durchgesucht und findet immer nur Entscheidungen die Pfändungen von Konten betreffen, die ich hier aber nicht anwenden kann.
Ich hoffe jemand kann mir hier helfen

Wenn jemand ein gutes Buch zu dem Thema Insolvenzanfechtung empfehlen kann, wäre ich auch sehr dankbar

Vielen Dank
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paralegal6
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#2

23.05.2017, 14:19

gilt ja nur 3 Monate vor Eröffnung, also nicht für die ganzen 2 Jahre
geht hier eher um § 130 InsO
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BeateFFB
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#3

23.05.2017, 14:30

Bei § 133 handelt es sich um Anfechtungen aus den letzten 10 Jahren
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paralegal6
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#4

23.05.2017, 14:36

das ist mir schon klar. du schreibst ja selber da muss der Schuldner aktiv was gemacht haben, "vorssätzlich", sprich ein Haus verschenken. Du redest jetzt von einen PÜB. Da hat der Schuldner doch nichts aktiv gemacht ??? gleiches gilt auch für die Kontenpfändung. Schreibt der Verwalter explizit nach 133?
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BeateFFB
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#5

23.05.2017, 14:42

Ja, schreibt er.
Und ich meine ja auch, dass es bei einer Zahlung aufgrund Pfüb nicht geht.
Das hatte ich dem IV dann auch so geschrieben und darauf hin, teilt er mit das wäre Quatsch und ich sollte das mal belegen.
Kann ich aber nicht :-(
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paralegal6
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#6

23.05.2017, 14:48

z.B.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... 5_lind.pdf

Seite 83 im pdf


ist allerdings schon älter, da ich keine InsV mehr mache. Sollte aber grds. stimmen
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