Hilfe! PfÜB, mehrere Teilzahlungen, Anfechtung einer Zahlung

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Pitt
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#1

15.09.2016, 11:37

Habe hier eine Akte, über die ich mich gerade ärgere :motz . Wir haben eine Kontopfändung ausgebracht. Der PfÜB wurde der Bank am 23.01.2013 zugestellt, es folgten dann mehrere Teilzahlungen im Jahr 2013 und eine letzte Zahlung am 29.01.2014. Heute kommt Post vom Insolvenzverwalter: Die letzte Zahlung (natürlich die höchste) sei anfechtbar wg. inkongruenter Deckung, da die Schuldnerin nach den dortigen Unterlagen spätestens am 01.01.2014 zahlungsunfähig gewesen sei. Es wird Bezug genommen auf ein BGH-Urteil v. 11.04.2002. Das Insolvenzeröffnungsverfahren wurde am 18.07.2014 angeordnet. Insolvenzantrag wurde lt. Insolvenzverwalterin am 07.04.2014 gestellt. Gläubiger und Schuldner sind beide Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Rechne ich daher 3 Monate zurück bin ich beim 07.01.2014. Sehe ich das richtig, dass ich hier keine Einwände vorbringen kann, z. B. weil der PfÜB bereits seit Januar 2013 bestand?
Zuletzt geändert von Pitt am 08.05.2017, 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Kanzleihund
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#2

15.09.2016, 13:06

Deine Fristenberechnung stimmt, Du kannst aber trotzdem ein paar Einwände geltend machen.

Du hast das Ganze nämlich schon ganz richtig erkannt. Zunächst kommt es erst einmal darauf an, wann der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde. Denn wird eine bestehende Forderung, d.h. ein bestehendes Guthaben, gepfändet, kommt es gemäß § 140 InsO darauf an, wann der Pfändung- und Überweisungsbeschluss dem Drittschuldner zugestellt wurde. Geschieht dies außerhalb des § 131 Abs. 1 InsO entsteht ein insolvenzfestes Pfändungspfandrecht, welches auch im Insolvenzverfahren Bestand hat.

Anders ist es, wenn eine Forderung, welche als zukünftige Forderung gepfändet wurde, erst später entsteht. In diesem Fall muss die Entstehung der gepfändeten Forderung im Zeitraum des § 131 Abs. 1 InsO liegen. Da ein Anspruch auf Auskehr eines Bankguthabens dann entsteht, wenn ein entsprechender Zahlungseingang zu verzeichnen ist, wäre der Insolvenzverwalter zum Nachweis aufzufordern, dass der der Auszahlung zu Grunde liegende Zahlungseingang nicht vor dem 07. Januar erfolgt ist. Das kann manchmal zum Erfolg führen, weil Banken Guthaben nicht immer sofort an den Drittschuldner auskehren und die einzelnen Zuordnungen für den Insolvenzverwalter u.U. schwierig sind.
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#3

15.09.2016, 13:35

Danke für die schnelle Rückmeldung und den kleinen Hoffnungsschimmer! Dann bereite ich jetzt mal ein entsprechendes Schreiben an die Insolvenzverwalterin vor und hoffe, dass die Bank langsam war.
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#4

08.05.2017, 10:56

Hier mal ein Sachstandsmitteilung, wie die Sache jetzt ausgegangen ist:
Die Insolvenzverwalterin hat aufgrund unseres Schreibens die Kontounterlagen mit dem Ergebnis geprüft, dass sich der ursprünglich angefochtene Pfändungsbetrag um über 400,00 € reduziert hat. Noch einmal vielen Dank an Kanzleihund!
Ohne Überprüfung der Zahlungseingänge auf dem Konto des Schuldners durch die Insolvenzverwalterin hätte unser Mandant 400,00 € zuviel zurückgezahlt.
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