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Bina87
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#1

07.06.2017, 17:16

Hallo Ihr Lieben,

ich bin mit dem Thema Insolvenz leider immer ganz schön überfordert.....

Ich habe eine Uraltakte auf den Tisch bekommen, mit dem Spruch "Schauen Sie mal ob wir da noch was realisieren können!"

zum Sachverhalt:

im Jahre 2008 hat eine Beratung stattgefunden. Es wurden 226,10 abgerechnet und die Mandantin hat immer mal wieder 50 Euro gezahlt, sodass am Ende 26,10 offen waren. 2011 wurde dann MB über die 26,10 beantragt, Schuldnerin legt unbegründet Widerspruch ein, wir beantragen streitiges Verfahren und erhalten ein VU über die 26,10 und einen KFB über 134,00.

Jetzt habe ich herausgefunden, dass die Dame 2010 Insolvenz angemeldet hat. Ist meine gesamte Forderung jetzt weg, da sie Restschuldbefreiung erlangt hat? Oder kann ich die Titel da sie erst 2011 entstanden sind noch geltend machen?

Sorry, ich habe echt keinen Plan vom Insolvenzrecht.

:pfeif
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paralegal6
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#2

08.06.2017, 06:51

Gute Frage. Mal davon abgesehen, dass ich wg. 26 € keinen MB beantragen würde kannst du versuchen aus dem VU u. KFB zu vollstrecken wenn beides nach IE erlassen wurde. Wieso ihr das Vu bekommen habt weiss ich nicht, ihr hättet eigentlich anmelden müssen, da hat die Schuldnerin geschlust, denn es ist eigentlich eine Insolvenzforderung. Die Konstellation hatte ich aber so noch nicht. 8)
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mücki
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#3

08.06.2017, 11:40

Normalerweise sind alle Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, und zwar unabhängig davon, ob tituliert oder nicht Insolvenzforderungen. Mit der Konsequenz, dass diese - ob angemeldet oder nicht - mit Erteilung der Restschuldbefreiung verfallen. Eure Forderung ist 2008 entstanden und wäre damit von dieser Regelung betroffen. Soweit zu den rechtlichen Hintergründen.
Da die Titel aus 2011 sind, könntet ihr mit einer Vollstreckung vielleicht Glück haben. Ich würde aber - um unnötige Kosten zu vermeiden - der Schuldnerin erst eine Zahlungsaufforderung schicken. Wenn Sie dann nämlich möglicherweise auf das Insolvenzverfahren verweist, könnt ihr euch den GVZ sparen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Bina87
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#4

08.06.2017, 11:41

Vielen Dank! So hatte ich mir das leider auch schon gedacht. Ich habe sie jetzt noch einmal angeschrieben, wenn wir Glück haben zahlt sie etwas, ansonsten kommt die Akte weg :thx :thx
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