Hallo zusammen,
über die Suchfunktion habe ich leider nichts passendes gefunden. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage im Insolvenzbereich richtig bin, da es eigentlich um die Auszahlung von Fremdgeld an Mandanten geht. (Falls ich falsch bin, darf ich freundlich um Verschiebung bitten.)
Folgender Hintergrund: Wir haben vor etlichen Jahren für diverse Gläubiger im Insolvenzverfahren Forderungen angemeldet. Das Insolvenzverfahren ist nun abgeschlossen und der Insolvenzverwalter hat die Quotenauszahlung vorgenommen, was dazu geführt hat, dass für viele Mandanten so wahnsinnige Beträge wie 0,67 € oder 1,53 € eingegangen sind. Nun weiß ich aus meiner langjährigen Tätigkeit beim Insolvenzverwalter, dass dieser die Beträge gar nicht hätte auszahlen müssen, weil Aufwand und Kosten im krassen Missverhältnis zum auszukehrenden Betrag stehen (vgl. Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht).
Da das Kind nun aber in den Brunnen gefallen ist und die Gelder bei uns eingegangen sind, müssen wir ja irgendwie damit umgehen. Natürlich ist mir bekannt, dass Fremdgelder grundsätzlich unverzüglich auszukehren sind. Da aber auch bei uns der mit der Auskehrung verbundene Aufwand (Mandanten müssen erst mal angeschrieben und um Mitteilung ihrer aktuellen Bankverbindungen gebeten werden etc.), stellt sich mir die Frage, ob jemandem ein Urteil o.ä. bekannt ist, wonach FG-Beträge unter Summe X nicht ausgezahlt werden müssen.
Vielen Dank für die Unterstützung
geringe Insolvenzquote an Mandanten auskehren
- Kanzleihund
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In derartigen Fällen habe ich auch schon einzelne Geldstücke auf mein Schreiben geklebt und dem Mandanten als Fremdgeld ausgezahlt. War zwar auch nicht kostengünstiger (Briefmarke), aber der Drops war gelutscht.
Alternativ kann man mal telefonisch nachfragen, ob eine Überweisung tatsächlich erfolgen soll. Vielleicht ist, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dem Mandanten die Verbuchung etc. auch zu aufwendig.
Alternativ kann man mal telefonisch nachfragen, ob eine Überweisung tatsächlich erfolgen soll. Vielleicht ist, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, dem Mandanten die Verbuchung etc. auch zu aufwendig.
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und die Zeit, sich mit der Sache zu befassen war jetzt schon teurer, als die Kröten einfach weiterzuleiten
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- mücki
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@kanzleihund:
Superidee, habe ich direkt so weitergeleitet. Allerdings wird überlegt, die Beträge zur Geringhaltung des Portos in Form von Briefmarken auszukehren. Leider ist bei den von uns vertretenen Gläubigern keine Firma dabei.
@ mrsgoalkeeper: Nicht wirklich, es geht um über 100 Mandanten. Also können wir uns noch eine Weile damit beschäftigen, bevor das Geld aufgebraucht wäre.
Zudem: Wir haben mehrere solcher Verfahren, sodass es sich auch für die Zukunft lohnt.
Superidee, habe ich direkt so weitergeleitet. Allerdings wird überlegt, die Beträge zur Geringhaltung des Portos in Form von Briefmarken auszukehren. Leider ist bei den von uns vertretenen Gläubigern keine Firma dabei.
@ mrsgoalkeeper: Nicht wirklich, es geht um über 100 Mandanten. Also können wir uns noch eine Weile damit beschäftigen, bevor das Geld aufgebraucht wäre.
Zudem: Wir haben mehrere solcher Verfahren, sodass es sich auch für die Zukunft lohnt.
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War es Privatinsolvenz? Vielleicht kommt noch was in der Wohlverhaltensperiode, so dass man erst nächstes Jahr auskehrt? Ansonsten Sammelmail dass euch die Mandanten bestätigen sollen, dass sie den Betrag nicht wollen