Gebühren bei Insolvenzeröffnung

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Sunny902

#1

10.10.2017, 11:12

Hallo ihr Lieben,

hab mich ein bisschen durchs Forum geklickt, bin aber nicht wirklich fündig geworden...

Folgendes Problem:

Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Vergleich über mehrere Dinge unter anderem Zeugnis. Vergleich wird vollständig bis auf das Zeugnis erfüllt. Wir haben dann ein Zwangsgeld beantragt und dies auch entsprechend vollstreckt. Kein Zeugnis. Also selbes Spiel nochmal... Erhöhtes Zwangsgeld und wieder entsprechend gepfändet... Während der laufenden Pfändung meldet der Schuldner Insolvenz an und übermittelt das Zeugnis.. Alles schön und gut, Pfändung beendet. Was ist jedoch mit unseren Kosten, diese hat der GVZ ja durch Übersendung der Pfändung ebenfalls nicht vollstreckt. Muss ich diese zur Insolvenztabelle anmelden oder kann ich trotzdem einen KFA stellen? Dass dieser vorauusichtlich wegen § 240 ZPO unterbrochen wird, hab ich bereits gelesen. Schließt dies eine Antragstellung aber aus? Die Kostenentscheidung ist ja bereits mit dem Erlass des Zwangsgeldes, also vor Insolvenzeröffnung, getroffen worden..

Ich weiß grad echt nicht weiter


Liebe Grüße

Sunny :wink2
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paralegal6
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#2

10.10.2017, 13:20

Wie du sagst, Rechtstreit ist unterbrochen und der Verwalter wird das Verfahren nicht aufnehmen. Aber auch wenn du den KFB hättest müsstest du trotzdem zur Tabelle anmelden, er bringt dir also nichts!
LG
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Sunny902

#3

10.10.2017, 15:38

Also am einfachsten nachträglich zur Tabelle anmelden?
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