Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
BabyBen

#1

21.10.2009, 11:24

Liebe Refas, nachdem meine Kollegin und ich heute schon mehrfach gerätselt haben, was uns die Kollegen mit ihren Forderungsanmeldungen sagen wollen, eine kleine Bitte: Macht es uns nicht so schwer.

Forderungen können grundsätzlich nur dann angemeldet werden, wenn sie auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Dies gilt auch, wenn es sich um wiederkehrende Leistungen wie Arbeitslohn und Mietzins handelt. Diese sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeit, was die schöne Konsequenz hat, dass sie zu 100 Prozent aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind.

Bitte gliedert Eure Forderung in Hauptforderung, Kosten und Zinsen.

Wenn der Grund für eine Hauptforderung nicht ersichtlich ist, schreibt ein paar Worte dazu. Erklärt uns, worauf die Forderung beruht.

Zinsen dürfen auch nur bis einen Tag vor Eröffnung berechnet werden.

Sämtliche Kosten sind durch geeignete Belege nachzuweisen.

Schickt im eigenen Interesse kein Forderungskonto mit, denn das nimmt der Insolvenzverwalter gern zum Anlass, Zahlungen des Schuldners von Eurem Mandanten zurückzufordern (§§ 129 ff. InsO).

Auch wenn der Bundesgerichtshof es nicht für erforderlich ansieht, legt uns die Originaltitel bei. Denn viele Insolvenzgerichte, deren verlängerter Arm wir doch sind, wollen die Originaltitel sehen. Wenn wir diese nicht brauchen, schicken wir sie Euch schon zurück. Bei uns kommt nichts weg, wir sind ordentliche Menschen.

Bitte weist Umfirmierungen oder auch Umwandlungen auf Gläubigerseite mittels geeigneter Belege (gern nehmen wir Handelsregisterauszüge) nach. Erklärt uns, wenn ein Gläubiger seinen Namen gewechselt hat. Bitte verwendet auch zutreffende Bezeichnungen Eurer Mandanten. Die GmbH & Co KG ist keine GmbH.

Ach und noch eine kleine Bitte. Habt Geduld mit uns, wir prüfen hier im jahr zirka 3.000 Forderungsanmeldungen, da geht nicht alles so schnell. Aber wir garantieren, dass vor Beendigung des Insolvenzverfahrens alles fertig ist.

Wenn ihre nichts von uns hört, ist alles paletti. Dann ist die Forderung festgestellt. Das könnt ihr bei vielen Insolvenzverwaltern auch auf deren Homepage im Gläubigerinformationssystem nachsehen.
Jupp03/11

#2

21.10.2009, 11:44

Jetzt fehlt nur noch der Hinweis, geht uns mit Rückfragen nicht auf den Zeiger. Dann wäre es vollständig.
BabyBen

#3

21.10.2009, 11:46

@ Jupp:

Hast Du den versteckten Hinweis nicht gelesen ;-) .

Ich habe einfach mal die immer wieder kehrenden Fehler aufgelistet. Aber die muss man doch nicht vermeiden, der Insolvenzverwalter kann für seine Vergütung ruhig ein bisschen Mehrarbeit erledigen.
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#4

21.10.2009, 11:49

Das könnt ihr bei vielen Insolvenzverwaltern auch auf deren Homepage im Gläubigerinformationssystem nachsehen.
Aber nur wenn der 100stellige Zugangscode mal funktioniert, was er meistens nicht macht :)
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Eve80
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#5

21.10.2009, 11:58

@BabyBen: du sprichst mir aus der Seele...

Was ich mich schon über Anmeldungen geärgert hab... Der reinste Saustall, was wir hier teilweise auf den Tisch bekommen... Da werden Belege mitgeschickt, die kreuz und quer geheftet sind, ohne Sinn und Verstand. Oder es werden Forderungen angemeldet, bei denen auf einen Titel Bezug genommen wird, der eine völlig andere Hauptforderung ausweist. Ob und welche Zahlungen geflossen sind: unwichtig... Und doppeln können auch viele nicht: da steh ich dann vor der Anmeldung und statt daß man den ganzen Packen zusammenstellt und dann alles auf einmal durch den Kopierer schmeißt, wird jedes Blatt gedoppelt und geheftet. Sieht also so aus: 1. Seite Anmeldung. 2. Seite Kopie der Anmeldung. 3. Seite Forderungsaufstellung. 4. Seite Kopie der Forderungsaufstellung... Und ich kanns dann sortieren, damit ich 1x das Original (fürs Gericht) und 1x die Kopie (für uns) hab :roll:

Es ist auch in eurem Interesse, eine Forderung anständig, also nachvollziehbar und mit allen Belegen, ordentlich sortiert versteht sich, einzureichen:

Je weniger Zeit ich darauf verwenden muß, eine besch... angemeldete Forderung zu dopplen und zu prüfen, desto mehr Zeit bleibt für anderes übrig. Eigentlich ganz logisch :-)
BabyBen

#6

21.10.2009, 12:04

@ Eve80:

Und was mich am meisten ärgert, erst bekommt man so ein Chaos und als nächstes die Androhung einer Feststellungsklage.

Sollte aber eigentlich nicht dem Frustabbau meinerseits dienen, sondern eher als Hinweis für Kolleginnen, die nicht jeden Tag mit der Insolvenzordnung zu tun haben.
Eve80
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#7

21.10.2009, 12:09

Kenn ich... :roll:

Ich weiß, ist schwierig, wenn man damit noch nie was zu tun hatte. Habs gemerkt, als ich den Fachwirt gemacht hab, da hab ich zum 1. Mal "die andere Seite" kennengelernt ;-)

Und 8 von 10 Mal hab ich echt super Anmeldungen, die leicht (=schnell) zu prüfen sind und auch ohne Einschränkungen sofort festgestellt werden können. Aber die anderen 2 treiben mich zur Weißglut ;-)
aculita
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#8

23.10.2009, 12:50

Hey, Eve80, Du sagst gerade, Du willst das alles doppelt - ist es ungewöhnlich, wenn der InsoVerw nur einfach anfordert? Will er dann selbst kopieren, weil er dieselbe ärgerliche Erfahrung gemacht hat wie Du? Oder geht er davon aus, ich weiß, er will es doppelt und schicke es ihm auch?
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BabyBen

#9

23.10.2009, 12:56

@ aculita:

Wir nehmen gern doppelt, aber zur Not kopieren wir auch selbst.
Eve80
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#10

23.10.2009, 14:31

Müssen wir ja ;-)

@aculita:

Warum das andere nicht so machen, kann verschiedene Gründe haben. Der 1. (und beste), der mir dazu einfällt, ist z. B. EUREKA: da wird die beim Insolvenzverwalter geführte Insolvenztabelle vom Gericht importiert und kann elektronisch bearbeitet werden.

Das ganze geht hier bei uns (noch) nicht und da die Insolvenztabelle grundsätzlich beim Insolvenzgericht geführt wird, kommt das Original zum Gericht (Ausnahme sind bei unseren Gerichten die Titel, die behalten wir im Original; Arbeitserleichterung für die Gerichte).

Da aber die Prüfung beim Verwalter erfolgt, muß ich mir natürlich eine Kopie machen, falls Nachfragen kommen oder weitere Unterlagen geschickt werden, weil ich sonst ja nicht noch mal prüfen kann. Ich glaub, der Satz "Ihre Anmeldung ist beim Gericht, ich hab hier nichts mehr da" kommt dem Gläubiger gegenüber (zu recht) nicht so gut und dürfte auch beim Gericht sauer aufstoßen...

Schreibt der Verwalter, er möchte es nur einfach, würde ich mich daran halten :-)
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