Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#181

15.01.2014, 19:41

Wow die erste Gläubigerversammlung :yeah .

Außer Rechtspfleger und Insolvenzverwalter / Treuhänder muss niemand anwesend sein. Ist meist auch niemand. Der Schuldner sollte (muss aber nicht) nur anwesend sein, wenn Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung angemeldet werden. Das Attribut der vorsätzlich unerlaubten Handlung kann er nur in der ersten Gläubigerversammlung nach der Forderungsanmeldung bestreiten. Dazu muss er oder ein Bevollmächtigter persönlich anwesend sein.

Wegen der Feststellung für den Ausfall hat tiko Recht. So lange noch die Chance besteht, dass sich der Gläubiger abgesondert befriedigen kann (§§ 49 ff. InsO), kann die Forderung nicht unbedingt festgestellt werden. Weil der Gläubiger sonst doppelt befriedigt wird. Aus seinem Sicherungsrecht und aus der Insolvenzquote. Für den Ausfall festgestellte Forderungen nehmen nicht an der Verteilung teil.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#182

16.01.2014, 08:12

Aha, interessant! Danke euch beiden!

Dann werde ich mal sehen, was in der Sache rauskommt.

Ich fand die Angelegenheit schon recht interessant. Blöd nur, daß ich wenige Insolvenzen habe, in denen ich meinem Chef eine Fahrt zur Versammlung als verhältnismäßig und ratsam unterjubeln kann :( Unsere Verbraucherinsolvenzen sind eher popelig. Da sieht er nicht ein, auf mich einen halben Tag zu verzichten, weil ich durch die Gegend fahre für eine halbe Stunde Gläubigerversammlung. Naja, die nächste größere Sache kommt bestimmt!
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#183

16.01.2014, 09:20

Mittlerweile ist es - zumindest bei unseren Gerichten - so, dass kleine Insolvenzverfahren im schriftlichen Verfahren ohne Gläubigerversammlung durchgeführt werden.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#184

25.02.2014, 08:35

:wink1

Ich bin verwirrt!
Laut der Aussagen hier und überall soll ich in meiner Forderungsanmeldung aufschlüsseln nach
Hauptforderung, Zinsen und Kosten

Soweit so gut.

In diesem GIS-Programm steht bei den Kosten sinngemäß:
Wenn ich Kostenpositionen habe mit beispielsweise verschiedenen Steuersätzen, soll ich diese zusammengefaßt als Hauptforderung eingeben.

Wie ist das, wenn ich mehrere Kostenpositionen mit verschiedenen Zinsbeginnen habe?
Ich fasse die jetzt jeweils in Dreierpositionen zusammen und habe dann die Möglichkeit, für drei Positionen verschiedene Zinsbeginne einzugeben. Kann ich das so bringen?

Ich glaube mich dunkel zu erinnern, daß ich vor einigen Wochen einen Anruf eines InsoBüros bekommen habe, daß das so nicht ginge. Aber ich sehe auch nicht ein, auf meine Zinsbeginne zu verzichten.

Wie fange ich das nun an?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#185

25.02.2014, 10:53

Am Liebsten würde ich sagen, vergiss das GIS. Dann kannst Du nämlich auch das doofe Formular vergessen. Mach Dir selbst eine Vorlage; da kannst Du nämlich 'rein schreiben und aufteilen, wie Du lustig bist.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#186

25.02.2014, 13:22

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit!
Das GIS hat den Vorteil, daß es eben alles sö schön auszufüllen ist und man das Gefühl hat, man kann einfach nichts vergessen.

Nun - ich werde hier einfach das alles als Einzelforderung angeben. Wenn es denen nicht paßt, sollen sie sich melden.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#187

29.09.2016, 15:06

Hallo zusammen,

ich bin mir gerade unsicher, zwecks der Aufspaltung in der Forderungsanmeldung nach HF, Kosten, Zinsen.

Die titulierte Geschäftsgebühr im Endurteil fällt die im Foko unter HF oder Kosten???
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#188

29.09.2016, 16:58

Das kannst Du machen, wie Du es besser findest :mrgreen: .

Aber ich würde auch titulierte Kosten und Kosten fassen. Ist übersichtlicher und m.E. auch dogmatisch richtiger. Im Grunde ist es aber immer so, dass der Kostengläubiger bestimmt, ob geltend gemachte Kosten (z.B. auch in einer Zahlungsklage) Haupt- oder Nebenforderung sind.

Okay Kontrollfrage: Hat sich der Streit- bzw. Gegenstandswert um die Kostenforderung erhöht. Dann wäre es eine Hauptforderung.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#189

19.04.2017, 13:50

Hallo zusammen.

Wir haben hier eine Forderung aus Warenlieferung (Eigentumsvorbehalt) in Höhe von ca. 114.000 EUR und den Gläubiger im Eröffnungsverfahren hierzu vertreten und die Nr. 3314 zu diesem Wert abgerechnet.

Jetzt wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Schuldner hat eine Teilzahlung geleistet. Jetzt würden wir den offenen Restbetrag von ca. 26.000 EUR anmelden. Darf ich hier nun noch eine Nr. 3317 oder 3320 abrechnen? Ich habe auch etwas gelesen, dass ich bei Nr. 3314 und 3317 dann im Nachhinein auch für beide Gebühren nur noch aus dem angemeldeten GW abrechnen darf???

Und darf ich ins Foko unter Kosten diese Gebühren bei der Forderungsanmeldung mit rein nehmen?
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3002
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#190

19.04.2017, 14:47

Hmm der Schuldner hat nach Eröffnung eine Zahlung geleistet??? Habt ihr für den Ausfall angemeldet? Alle Kosten die nach Eröffnung angefallen sind kannst dunicht anmelden. Oder möchtest du gegenüber dem Mandanten abrechnen?
Bild
Antworten