Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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Kanzleihund
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#171

25.06.2013, 15:07

Naja ich würde dann zurück schreiben: Wer so gemein zu mir ist, mit dem will ich kein Weinchen nicht trinken.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
aculita
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#172

26.06.2013, 14:46

KH, ich mag aber nicht Dauerböse mit jemandem sein :wink:
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

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Kanzleihund
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#173

26.06.2013, 16:58

Aber ich bin gern mal ganz furchtbar lange dauerböse mit jemanden. Andere sagen, ich bin nachtragend.
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Pepples
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#174

26.06.2013, 17:02

So, und weil schon viel zu viel hier rumgealbert worden ist, macht ihr das mal schön in eurem QF weiter und nicht hier. :wink:
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tiko73

#175

26.06.2013, 18:44

Kanzleihund hat geschrieben:"Jahresbericht oder Meldung beim Insolvenzgericht. Such Dir aus, was Dir lieber ist". Und dann musst Du konsequent sein und Dich beim Insolvenzgericht beschweren. Denn, wie sagst Du immer, Erziehung braucht Konsequenz."
Na, das ist doch mal ein brauchbarer Tipp. Wieder was gelernt :-)
:thx KH
aculita
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#176

19.11.2013, 12:59

So, neue Situation:

Mahnbescheid gegen Schuldnerin erlassen bekommen. VB am 05.11. beantragt und am 08.11. auch erlassen bekommen.

Jetzt bekomme ich eine "Zweitschuldner-Kostenrechnung" von der Landeskasse mit der Begründung:
Landeskasse hat geschrieben:Für die Kosten haften Sie als Antragsteller der Instanz, da über das Vermögen des Entscheidungsschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde
Warum das denn jetzt?
Bei Beantragung des VB war davon noch nichts veröffentlicht, was ich vorher immer prüfe.
Jetzt lese ich, daß wohl am 05.11. veröffentlicht wurde:
Am 04.11. wurde das Insolvenzverfahren... eröffnet
Also hätte ich statt einer Prüfung bei den Veröffentlichungen lieber meine Glaskugel befragen sollen.

Ich frage mich jetzt nur, da die Landeskasse als Begründung für den Kostenansatz Nr 1210 KostVerzGKG nennt, ob ich jetzt ein streitiges Verfahren führen soll. Aber das ist doch Unsinn, wenn es eine InsoForderung ist. Und das ist es definitiv.

Warum soll ich also die Gerichtskosten für ein streitiges Verfahren zahlen, das ich gar nicht führen will bzw brauche?
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#177

20.11.2013, 00:28

Du wirst nicht glauben, das Problem hatte ich auch schon. Ergibt sich aus dem GKG. Lass uns morgen mal telefonieren, die Lösung ist für eine schriftliche Erklärung zu kompliziert. Bin morgen auf Burgentour und nicht im Büro. Meine Handynummer hast Du?
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#178

02.12.2013, 08:37

Hallo und guten Morgen!

KH, ich brauche mal wieder Deine Unterstützung beim Schubsen! Irgendwer hat sich gerade bei mir auf der Leitung breitgemacht...

Wenn ich eine Forderungsanmeldung für eine Firma mache, trenne ich doch in den Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag und den Zeitraum des vorläufigen InsoVerfahrens, richtig?
Das konnte ich nicht zusammenrechnen, wenn ich versuche, an dem auf der Leitung Stehenden vorbeizudenken...
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#179

15.01.2014, 07:53

Ich war gestern bei meiner ersten Gläubigerversammlung. Da haben sich doch glatt zwei Fragen aufgetan, die mir keine Ruhe lassen:

1. Ich dachte, der Insolvenzschuldner muß dabei sein? - Gibt es irgendeine Entschuldigung, wenn er das nicht ist bzw hat er mit einer Sanktion zu rechnen?

2. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein Teil der angemeldeten Forderungen festgestellt und ein anderer Teil "für den Ausfall festgestellt". Heißt das, im letzteren Fall gibt es bei einer eventuellen Quotenzahlung nix? Und wieso gibt es diese Unterscheidung?
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tiko73

#180

15.01.2014, 19:13

Ich versuch mich mal an "für den Ausfall festgestellt".
Wir vertreten z.B. eine LKW-Vermietung. Manche Mieter haben noch Bürgen für die Forderungen der Mandantin (oder es hängt noch ne Versicherung mit drin, die evtl. zahlen muss/soll). So wird die Forderung gegen den Mieter zunächst "für den Ausfall" angemeldet und erst, wenn beim Bürgen auch nichts zu holen ist (aus welchem Grund auch immer), wird die Forderung, weil sie eben ausgefallen ist, vollständig zur Tabelle festgestellt.
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