Forderungsanmeldung
- paralegal6
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Wie gesagt, die Einrede der Verjährung muss der Schuldner oder der Verwalter erheben, ich würde anmelden und abwarten. Ich tendiere zu 3 Jahren nach 195, ob es da Rechtsprechung zu gibt weiss ich leider nicht
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siehe hier: Verjährung der Vollstreckungskosten nach 3 Jahren soweit nicht eine weitere Vollstreckungshandlung vorgenommen wurde oder die Kosten mittels KfB festgesetzt worden sind.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 70310.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 70310.html
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aber ich würde auch grundsätzlich alles anmelden und abwarten, ob es zur Tabelle eingetragen oder bestritten wird..
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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schindler1 hat geschrieben:siehe hier: Verjährung der Vollstreckungskosten nach 3 Jahren soweit nicht eine weitere Vollstreckungshandlung vorgenommen wurde oder die Kosten mittels KfB festgesetzt worden sind.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 70310.html
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück