Hallo,
folgende Frage:
wir haben für unseren Mandanten Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet aus Kaufvertrag. Da unser Mandant in Vorkasse getreten ist, die SCH aber nie geliefert hat, haben wir Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt und gleichzeitig die Forderung als vorsätzlich unerlaubte Handlung angemeldet. Die Forderung wurde in voller Höhe festgestellt.
Jetzt steht aber auf dem zugesandten Formular, dass die Forderung durch InsoVerwalter in voller Höhe festgestellt wurde, aber untendrunter steht "Der Schuldner widerspricht der Forderung".
Das hab ich so noch nie gesehen...was heißt das denn nun im praktischen für mich? Ist die Forderung festgestellt...aber mit einem "aber"...und kommt da jetzt noch was hinterher??
Bin mal wieder auch hier für Antworten dankbar!
Schönen Abend und einen schönen Start in die neue Woche
maka2
Forderung zur Tabelle aufgenommen, Forderung anerkannt, aber
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Dann müsst ihr wohl eine Feststellungsklage erheben, ansonsten bleibt die nur als "normale" Insolvenzforderung festgestellt und ist damit bei Erteilung der Restschuldbefreiung weg.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Habt Ihr denn schon einen Titel über die Forderung, oder habt Ihr diese lediglich mit dem Hinweis auf den Strafantrag angemeldet?
Wenn es noch keinen Titel gibt, müsst Ihr meiner Meinung nach Feststellungsklage machen, also, damit Ihr einen Titel habt, aus dem erkennbar ist,dass die Forderung aus unerlaubter Handlung resultiert.
Wenn ein Titel bereits vorliegt, dann muss der Schuldner sich mit einer Klage wehren (§ 184 Absatz 2 InsO )
Wenn es noch keinen Titel gibt, müsst Ihr meiner Meinung nach Feststellungsklage machen, also, damit Ihr einen Titel habt, aus dem erkennbar ist,dass die Forderung aus unerlaubter Handlung resultiert.
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