Forderung aus unerlaubter Handlung

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sansibar
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#1

03.01.2018, 16:36

Liebe Insolvenzfachleute,
unsere Forderung resultiert aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung und ist auch so angemeldet worden. Die Forderung wurde festgestellt, im Bericht steht auch, dass sie als Deliktforderung angemeldet wurde, aber aus der Tabelle (einsehbar im gis) ergibt sich das nicht. Müsste das nicht sichtbar sein? Der Insolvenzverwalter antwortet mir auf meine entsprechende Anfrage leider nicht.
Grüße - sansibar
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Sonnenblume1804
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#2

03.01.2018, 17:02

Hallo,

also aus dem Tabellenblatt sollte sich schon ergeben, dass Eure Forderung aus einer unerlaubten Handlung ist. Hat der Schuldner evtl. widersprochen? Wenn ja, sollte eigentlich das auch auf dem Tabellenblatt stehen. Ansonsten würde ich da mal beim Insolvenzverwalter anrufen, wenn er sich schrifltich nicht dazu äußert.

LG:-)
sansibar
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#3

04.01.2018, 09:12

Vielen Dank, Sonnenblume 1804, aber aus dem Tabellenauszug ergibt sich rein garnix in Richtung Delikt, nur in seinem Bericht hat der InsOV angegeben, dass u.a. wir eine Deliktsforderung angemeldet haben. Die wollen zwar ausdrücklich NICHT angerufen werden, aber ich versuch´s dann doch mal, totschweigen hilft ja nicht. :wink1
Grüße - sansibar
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Sonnenblume1804
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#4

04.01.2018, 09:27

Bitte gerne. Aber wenn er auf Deine Schreiben nicht reagiert, bleibt Dir ja nichts anderes übrig als mal telefonisch anzufragen, was da schief gelaufen ist. Es kann auch sein, dass er es zwar gesehen hat und somit in seinen Bericht aufgenommen hat aber diesen Zusatz schlichtweg vergessen hat, in die Tabelle einzutragen § 175 InsO i.V.m. § 174 Abs. 2 und 3 InsO.

Ich hoffe es klärt sich auf. Kannst ja berichten:-)

LG :wink1
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