Hallo Leute,
ich habe heute eine Forderungsanmeldung zu machen.
Da ich noch Auszubildende bin, frage ich mich immer wieder, ob ich hier die Kosten aus dem Endurteil, welcher auch nur noch unsere Gebühren und Auslagen betrifft, und auch die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss verwenden muss.
Oder darf man hierbei nur noch den KfB geltend machen?
Irgendwie hab ich hierbei immer noch die meisten Probleme, wenn es ein Endurteil und einen KfB gibt.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mona
Endurteil und KfB
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Ich verstehe die Frage nicht wirklichMona1997 hat geschrieben:Hallo Leute,
ich habe heute eine Forderungsanmeldung zu machen.
ob ich hier die Kosten aus dem Endurteil, welcher auch nur noch unsere Gebühren und Auslagen betrifft, und auch die Kosten aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss verwenden muss.
Oder darf man hierbei nur noch den KfB geltend machen?
Hallo samsara,
ich habe ein Endurteil vom 14.12.2010 in Höhe von 58,27 € , welches nur noch unsere außergerichtlichen Gebühren und Auslagen geltend macht.
Am 05.10.2011 wurde dann ein KfB erlassen, welcher sich über 115,93 € zzgl. Zinsen erstreckt. Daraus sind 69,91 € außergerichtliche Kosten.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich dann das Endurteil und den KfB geltend machen darf, weil sich ja beides zum Teil über die außergerichtlichen Kosten erstreckt.
Evtl. steh ich einfach auf dem Schlauch, aber ich hoffe, dass mir das jemand erklären kann, da ich in dieser Hinsicht noch immer nicht durchblicke.
ich habe ein Endurteil vom 14.12.2010 in Höhe von 58,27 € , welches nur noch unsere außergerichtlichen Gebühren und Auslagen geltend macht.
Am 05.10.2011 wurde dann ein KfB erlassen, welcher sich über 115,93 € zzgl. Zinsen erstreckt. Daraus sind 69,91 € außergerichtliche Kosten.
Ich weiß jetzt nicht, ob ich dann das Endurteil und den KfB geltend machen darf, weil sich ja beides zum Teil über die außergerichtlichen Kosten erstreckt.
Evtl. steh ich einfach auf dem Schlauch, aber ich hoffe, dass mir das jemand erklären kann, da ich in dieser Hinsicht noch immer nicht durchblicke.
- Adora Belle
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Worum es bei dem Endurteil geht, ist völlig egal. Wenn eine Insolvenzforderung besteht, kann sie zur Tabelle angemeldet werden.
Das heißt, ich kann sowohl Endurteil als auch den Kostenfestsetzungsbeschluss geltend machen?Adora Belle hat geschrieben:Worum es bei dem Endurteil geht, ist völlig egal. Wenn eine Insolvenzforderung besteht, kann sie zur Tabelle angemeldet werden.
Dankeschön für eure Hilfe
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Das Urteil befasst sich mit vorgerichtlichen Anwaltskosten. Der KFB mit gerichtlichen Anwaltskosten. Die werden vom Gericht "außergerichtliche Kosten" genannt, weil sie was anderes sind als Gerichtskosten. Es sind aber trotzdem Anwaltskosten aus dem gerichtlichen Verfahren.
Herzlichen Dank.Adora Belle hat geschrieben:Das Urteil befasst sich mit vorgerichtlichen Anwaltskosten. Der KFB mit gerichtlichen Anwaltskosten. Die werden vom Gericht "außergerichtliche Kosten" genannt, weil sie was anderes sind als Gerichtskosten. Es sind aber trotzdem Anwaltskosten aus dem gerichtlichen Verfahren.
Jetzt weiß ich endlich wie ich am Besten damit umgehe