außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

22.10.2014, 10:30

Guten Morgen!

So ein Kack!!!! :evil:
Wir vertreten einen SCH im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren. Alle Gläubiger angeschrieben, alle Forderungen in Liste aufgenommen. außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unterbreitet.

Jetzt hat ein Gläubiger angerufen. Sie haben zwei Forderungen und nur eine ist berücksichtigt. Nach Durchsehen der Akte: sie hat Recht!!! Ich hab die zweite Forderungsaufstellung schlicht übersehen!!!! :motz Scheibenkleister!
...und unhöflich war Sie...dummerweise zu Recht! Sie lehnt den Plan sowieso ab...ob mit vollständiger Liste oder ohne...
Was mach ich denn jetzt??

:thx für eure Hilfe!

:wink1 maka2
Benutzeravatar
Cindi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 254
Registriert: 07.04.2010, 19:39
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#2

22.10.2014, 19:44

Na, ja. Wenn der Gläubiger den Plan eh ablehnt ist er außergerichtlich gescheitert. Dann könnt ihr Insolvenz beantragen mit der korrekten Auflistung der Forderungen und abwarten, ob ein Insolvenzverwalter nach Prüfung die Eröffnung bewirken kann. Kann der Schuldner eventuell kleinere Beträge zahlen, kommt noch in Frage, jeden Gläubiger anzuschreiben und Ratenzahlungen zu vereinbaren. Falls der Schuldner (kommt selten vor) eine bestimmte Dienstleistung anbieten kann zur Schuldentilgung, käme das in Frage. Wir hatten mal einen Schuldner der Maler war und damit seine Schulden abgearbeitet hat.
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#3

23.10.2014, 09:31

:thx :knutsch

Ich war im ersten Moment so verärgert, weil ich mir selber in den Ar... hätte beißen können...und weil die ungehobelte Dame am Telefon auch noch Recht hatte...

Werde alle Gläubiger nochmals anschreiben mit den Hinweis, dass eine Forderung versehentlich vergessen wurde und dass in der Anlage ein neuer Schuldenbereinigungsplan beigefügt ist, dass die Quote entsprechend korrigiert wurde und dass um Zustimmung zum neuen Plan gebeten wird...mal sehen...die lehnen ohnehin ab! Wäre also egal! Aber du bzw Chef habt natürlich Recht, die dann bei Gericht eingereichte Auflistung muss korrekt sein.
Dann hab ich für morgen immerhin schonmal was zu tun :wink: :P

Liebe Grüße
:wink1 maka2
Antworten