Hallo ihr Lieben,
da meine Konzentration heute nicht am besten ist, brauche ich mal kurz eure Hilfe. Wir haben eine Forderung gegen unseren Mandanten (Rechnungen stammen aus 2012, 2013 und 2014). Wir haben dann am 23.12. einen MB beantragt. Nun hat uns die Schuldnerberatung angeschrieben, dass wie eine Forderungsaufstellung übersenden sollen unter Herausrechnung der verjährten Zinsen. Nun habe ich ein FoKo erstellt mit den Zinsen nur für die Rechnungen mit Datum 2014, denn die anderen sind ja verjährt nach § 197 Abs. 2 BGB. Was meint ihr?
Vielen vielen Dank.
Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der InsO
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Einrede der Verjährung muss ja der Schuldner erheben. Habt ihr denn 3 Jahre nicht gemahnt?