"Austausch" des Insolvenzverwalters nach Eröffnung?

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maka2
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#1

14.02.2018, 04:47

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze jetzt schon die halbe Nacht...und komme kaum weiter. Ich brauche dringend eure Hilfe und Unterstützung! Vielen Dank!!

Folgender Sachverhalt:
Bei einem Freund wurde letztes Jahr im Juli das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, auf Antrag eines Gläubigers (eine Bank). Soweit ich das bis jetzt aus den Beschlüssen rausgelesen habe, ist auch der Insolvenzschuldner selbst danach dem Insolvenzverfahren "beigetreten" und hat Antrag auf Eröffnung gestellt.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft soweit auch ganz ok...Der Insolvenzschuldner kann § 208 InsO vorliegt. Im Eröffnungsbeschluss vom Juli steht drin, dass er Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und keine Versagensgründe vorliegen...

Auf Antrag der AOK wurde im November 2017 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet (ausstehende Sozialversicherungsabgaben).
Leider funktioniert es hier mit dem bestellten Insolvenzverwalter überhaupt nicht.
Von diesem wurde auch ein Gutachten vor Eröffnung gestellt, in dem falsche Angaben gemacht werden (unter anderem behauptet er, dass der Insolvenzschuldner) zwei Wochen in einer psychiatrischen Klink stationär gewesen wäre, was schlicht falsch ist). Weiter behauptet er hierin, dass sich in dem Vermögen der UG keine verwertbaren Gegenstände befänden und die eingebrachten Gegenstände sich im Privatbesitz des Schuldners befinden.
Des Weiteren hat er darin behauptet, dass die sich noch in der Werkstatt befindlichen Gegenstände dem Vermieterpfandrecht unterliegen.
Daraufhin wurde vom Gericht vor Eröffnung des Insolvenzerfahrens bereits ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.
Der Insolvenzverwalter hat die Herausgabe der Gegenstände verweigert und dem Schuldner somit jegliche Erwerbsgrundlage genommen. (bereits anstehende Märkte und Verpflichtungen/Aufträgen) konnte er so auch nicht mehr nachkommen.
Zumal es eine Liste gib mit Dingen, die er für seinen Gewerbebetrieb benötigt und/oder die gar nicht ihm gehören, die sich aber ebenfalls in er Werkstatt befanden. Hierüber gibt es anscheinend auch einen Beschluss/ein Urteil mit genauer Bezeichnung der unpfändbaren Gegenstände, sowie mehrere Aufforderungsschreiben der eigentlichen Eigentümer an den Insolvenzverwalter, ohne dass dieser hierauf reagiert hätte. Er meldet nur jedesmal Vermieterpfandrecht an. Jetzt wurden genau diese Dinge ins Internet gestellt zur Versteigerung (in zwölf Tagen läuft die Versteigerung ab; hierunter auch sein in Privatbesitz befindlicher BMW). Mit Gebotsanfängen weit unter Wert (teilweise noch nicht einmal 10 % eines zu erwartenden regulären Verkaufspreises).

Meine Fragen:
- Gibt es eine Möglichkeit, den Insolvenzverwalter im laufenden Verfahren "austauschen" zu lassen? Wenn ja, wie?
- Darf der Rechtsanwalt, der vom Gericht bestimmt wurde, ein Gutachten zu erstellen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht de Kosten des Verfahrens zu decken, "medizinische Prognosen" stellen in seinem Gutachten und Behauptungen aufstellen, dass der Schuldner in stationärer psychischer Behandlung war (was ja nachweislich nicht stimmt)? Was gibt es hier für Möglichkeit ein solches Gutachten zu "widerrufen" oder richtigstellen zu lassen?
- Darf derselbe Rechtsanwalt, der ein Gutachten erstellt hat drei Monate später zum Insolvenzverwalter bestimmt werden?
- Sobald der Schuldner oder seine Lebensgefährtin ihn anruft, legt er einfach auf. Er gibt kaum Auskünfte und wenn dann nur kurz über whatsApp
- Schnellstmöglich müsste hier natürlich reagiert werden bezüglich der Versteigerungen. Wie hier am besten vorgehen? Die Versteigerungsplattform wurde bereits angeschrieben mit dem Hinweis, dass diese Dinge von einem Insolvenzverwalter eingestellt wurden, und er hierfür gar nicht die Berechtigung hat, verbunden mit der Bitte diese eingestellten Versteigerungen wieder rauszunehmen.

Sorry für den langen Text...und :thx für eure Antworten!!!

Liebe Grüße und einen tollen Tag
:wink1 maka2
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Soenny
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#2

14.02.2018, 08:04

:sorry das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung!

Deshalb :closed


http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8

:thx
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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