Abrechnung in einer Insolvenzsache

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pirlanta
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#1

26.01.2017, 16:56

Hallo Ihr Lieben, :wink1

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe vorher noch nie eine Insolvenzsache abgerechnet, da wir auch hier so etwas in einer strafrechtlichen Kanzlei nicht machen. Nun kam der Rechtsanwalt mit so etwas an .... ich solle doch bitte abrechnen...

Ich habe auch schon etwas im Buch (RVG für Anfänger) nachgelesen... Trotz dessen bin ich mir unsicher und bitte Euch mir Richtig abzurechnen.

Es geht darum das unser Mandant Insolvenzschuldner in einer Angelegenheit war und wir ihn in dieser Sache vertreten haben bzw. korrespondiert haben. Der Gegenstandswert war in HÖhe von 20.527,50 € in dieser Sache. Es gabs in diesem Verfahren auch schon ein Beschluss für das Insolvenzverfahren. Seit dem ruht das Verfahren in dieser Sache! Gibt es eine extra Gebühr für das Ruhen des Verfahrens??

Meine Vorstellung bzw. Abrechnung wäre so gewesen:

Gegenstandswert: 20.557,50 €

1,0 Verfahrensgebühr gem Nr. 3317 RVG 742,00 €
Auslagenpauschale gem Nr. 7002 RVG 20,00 €
Zwischensumme 762,00 €
19% Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG 144,78 €
Rechnungsbetrag 906,78 €

Wie gesagt das Verfahren ruht jetzt und meine Frage ist, ob es eine Gebühr dafür noch extra gibt und ob diese Abrechnung so stimmt?

Ich bedanke mich schon mal ganz herzlich für Eure Hilfen meine Lieben.

:thx
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paralegal6
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#2

26.01.2017, 17:52

Das Verfahren ruht nicht sondern ist unterbrochen nach § 240 Zpo nehme ich an? Gibt aber für beides keine Gebühr. Vielleicht habe ich dich auch falsch verstanden. Euer Mandant ist jetzt in Insolvenz? 3317 ist wenn ihr Gläubiger vertretet
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