Zwangsgeld-Vollstreckung und Kostenfolge

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Grübchen
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#11

31.05.2007, 15:42

Sorry war da gerade völlig auf dem falschen Schiff (dabei floß hier heute gar kein Alkohol). Sorry. Du kannst einen ganz normalen Auftrag an den GVZ schicken so als würdest Du eine GEldforderung pfänden. Wenn er nicht zahlt bekommst du die Fruchtlosigkeitsbescheinigung und kannst dann die Zwnagshaft vollstrecken.

ICh glaube das liegt am Wetter!!
LG Grübchen
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butterflybabe
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#12

05.06.2007, 14:38

Jetzt muss ich doch nochmal nachhacken, steh vor dem gleichen Problem.

Ich mache einen ZV-Auftrag + e. V. + Verhaftungsauftrag. Schreibt ihr mit rein, dass ihr "im Namen des Gerichts" vollstreckt oder das Zahlungen an das Gericht bzw. LJK gehen sollen oder doch an euch?
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