ZV trotz eV

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paralegal6
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#1

14.09.2017, 11:29

dumme Frage, ich hatte den Fall noch nie. Schuldner schuldet Unterhalt gegenüber Kind. Er hat auch immer gezahlt aber ab Februar 17 nicht mehr. Nun kam raus, dass er 02.03.16 die eV abgegeben hat. Wie gehe ich jetzt vor?? Das Protokoll der VAK habe ich und will es natürlich kein 2. Mal
:thx
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Schreibblitz
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#2

14.09.2017, 11:36

Ich würde das Protokoll gründlich durchsehen, ob es Pfändungsmöglichkeiten gibt (Arbeitgeber, Bankkonten, Rentenanwartschaften, ...) und dann ggfls. einen Pfüb machen
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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paralegal6
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#3

14.09.2017, 11:43

es wurde ein PÜB gemacht (Mandant hat jetzt zu uns gewechselt)
Der DS hat aber die Erkläürung nie abgegeben und auch nichts gezahlt.
Lohnt sich hier eine Auskunftsklage? Habe meine ich gelesen, wenn die Erklärung nicht abgegeben wird, haftet der DS automatisch und ich kann ihn auf Leistung verklagen??
Weiss jetzt aber nicht ob er dort noch arbeitet
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Schreibblitz
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#4

14.09.2017, 11:47

Puh, gute Frage. Hatte so einen Fall noch nicht. Ich würde den Drittschuldner anschreiben und mitteilen, dass der Gläubiger jetzt durch euch vertreten wird und anfragen, ob der Schuldner noch dort beschäftigt ist.
Zuletzt geändert von Schreibblitz am 14.09.2017, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Pitt
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#5

14.09.2017, 11:51

Ich würde ggfs. noch die Drittauskünfte einholen, um abzuklären, ob es weitere Konten gibt.
Ansonsten wie vor, den Drittschuldner nochmals anschreiben, für die Auskunft eine weitere Frist setzen unter Hinweis darauf, dass nach Fristablauf geklagt wird und die hierdurch entstehenden Kosten dann zu seinen Lasten gehen.
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