Hallo, ich mal wieder und noch dazu mein Lieblingsthema ZV
Folgender fall: der gegner wurde verurteilt, ordnungsgemäße lohnabrechnungen zu erstellen und den sich darausergebenen betrag, soweit er nicht auf die arge oder die krankenkasse übergegangen ist, an den kläger auszuzahlen.
der gegner hat jetzt abrechnungen erstellt, aber die sind von vorne bis hinten falsch. wir haben jetzt eine berechnung durchgeführt, wie es sein müsste. den sich daraus ergebenden betrag soll ich jetzt vollstrecken und dem gegner am besten schon gestern das konto dicht machen.
kann ich einfach unsere ausführungen als berechnungsgrundlage für die gesamtforderung nehmen oder muss ich erst den gegner dazu bringen, dass er die abrechnungen richtig erstellt? aber dafür kann ich ihm ja nicht das konto dicht machen. der gegner ist bis zum 05.07.09 im urlaub. daher soll vorher dafür gesorgt werden, dass er nicht an sein konto kommt wenn er zurück ist....
HILFE-was mach ich denn hier????
vg und danke schonmal
ZV ordnungsgemäße Lohnabrechnung
- gabrielle
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ich würde ein vZV machen und damit das Konto zumindest schon einmal dicht machen. Ich glaube du musst, um den Titel zu vollstrecken, über Ordnungsmittel-ZV gehen, dort schreibst Du rein, wie die Lohnabrechnung eigentlich zu erfolgen hat. In dem Beschluss müsste sodann ein Ordnungsgeld oder Zwangsgeld festgesetzt werden, welches dann vollstreckt werden kann.
Das ist jetzt aus dem hohlen Bauch raus, bin mir selbst nicht sicher.
Das ist jetzt aus dem hohlen Bauch raus, bin mir selbst nicht sicher.
Jetzt haben wir in diesem fall ja falsche lohnabrechnungen, die einen auszahlungsbetrag ausweisen. kann ich über diesen teil schonmal einen pfüb machen oder erkennen wir damit die richtigkeit der LA´s an?
grrrr
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