ZV in Österreich !!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Minimaus

#1

16.11.2006, 09:06

Guten Morgen,

unsere Gegner wohnen in Österreich. Wir haben ein Urteil, nach dem wir gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstrecken können. Die Gegenseite hat aber schon Berufung eingelegt. Demnach würden wir keinen Rechtskraftvermerk auf das Urteil bekommen. Ich meine aber, wenn man die Sicherheit vorlegt, kann man auch so vollstecken nur mit Klausel und ZU-Vermerk. Ist das richtig? Warum heißt es eigentlich vorläufig vollstreckbar????
Minimaus

#2

16.11.2006, 12:16

Huhu, kann mir keiner helfen???
Gast

#3

21.11.2006, 21:12

hallo minimaus, ist der fall noch aktuell? also im moment kann ich dir nicht sonderlich viel weiterhelfen. ich hab noch nie gegen sicherheitsleistung vollstreckt. soweit mir erinnerlich vorläufig vollstreckbar, weil es im berufungsurteil zu einem anderen ergebnis kommen könnte und dann die vollstreckten beträge zurückgezahlt werden müssten. hast du schon mal in österreich vollstreckt? ich hab das vor n paar jahren mal gemacht und ich glaub das war n bisschen kompliziert. wenn es nicht sehr dringend is, könnte ich die akte mal durchforsten, sobald luft is.
Gast

#4

22.11.2006, 08:53

hallo minimaus!

ich bin mir nicht sicher, aber ich schätze, dass man kein urteil ohne die rechtskraft vollstrecken kann, weder in deutschland noch außerhalb..

kannst ja hier mal schauen.. http://www.dnjv.org/zv/zvoest.htm vielleicht hilfts dir ja..

lg
Jara
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#5

22.11.2006, 11:08

Hallo Minimaus,

also in Deutschland kannst du natürlich aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil gegen Sicherheitsleistung vollstrecken! Die Sicherheit wird beim Amtgericht hinterlegt und los geht es!
Es macht nur nicht immer Sinn, das wird man von Fall zu Fall entscheiden!

Es heißt "vorläufig vollstreckbar" weil es eben bereits jetzt vollstreckbar ist und nicht erst mit Ende der Berufungsinstanz, vorläufig, weil es sich ja durch das Berufungsurteil wieder ändern kann!

Bei der Vollstreckung in Österreich sieht es bestimmt anders aus, ich meine ich habe dort mal telefonisch erfragt, dass REchtskraftvermerk Bedingung ist!
Ruf doch einfach mal an, hier ein Link:


http://www.justiz.gv.at/service/content.php?nav=71
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