ZV - Gehalt bei AG brutto....

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Gast

#1

17.08.2006, 16:18

Hallo zusammen,

ich vollstrecke gerade bei einem Arbeitgeber.

Der Betrag wurde brutto ausgeurteilt. Also vollstrecke ich auch den Bruttobetrag. Wenn ich das Geld jetzt pfände, muss ich das komplett an den Mandanten weiterleiten und ihn drauf aufmerksam machen, dass es sich hier um den Bruttobetrag handelt oder müssen wir die Lohnnebenkosten weiterleiten?!

Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine...

LG, Melli
Xandra
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 13.12.2005, 13:52

#2

17.08.2006, 16:25

Nein. Das muss der Mandant selbst erledigen. Euch unterliegt nur die Hinweispflicht auf die Abführung der Sozialabgaben.

Viele Grüße
Sandra
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