ZV aus Urteil

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
N2S3
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 24.03.2007, 18:02
Wohnort: Bonn

#1

06.01.2008, 12:57

Moin, Moin,
ich steh grad vor einem kleinen Problem. Habe im schriftlichen Verfahren ein Urteil erhalten, aus dem jetzt die Vollstreckung vorbereitet wird.
Als erstes besorge ich eine vollstreckbare Ausfertigung, zugleich möchte ich per KfB die Kosten festsetzen lassen. Kann ich die 0,3 Gebühren gleich mit festsetzen lassen, obwohl ich die ZV ja grad erst beginne?
Kann ich als Gegenstandswert für diese 0,3 Hauptforderung und alle anderen Kosten (MB-Kosten, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Zinsen, Auslagen) zusammenrechnen? Meine, das hätte ich schon mal gelesen.
Anschließend den GV beauftragen incl. des KfB, so daß der direkt alles auf einmal abholen kann, wenn was zu holen ist...

PS: Sorry, ich seh grad, daß ich ins falsche Unterforum gerutscht bin. Wie komme ich nach ZV?
Zuletzt geändert von N2S3 am 06.01.2008, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
Kimmy

#2

06.01.2008, 13:02

M.E. kannst Du die ZV Gebühr erst zur Kostenfestsetzung beantragen, wenn diese entstanden ist und das ist sie ja noch nicht, so wie Du schreibst. Außerdem ist zu überlegen, ob überhaupt das gleiche Gericht zuständig ist. Prozessgericht ist nicht immer das Vollstreckungsgericht. Ich würde das bleiben lassen. Der GVZ tut sowieso die ZV-Gebühr mit beitreiben - soweit Geld da ist.
Nauja

#4

06.01.2008, 13:08

Stimme Kimmy und Janin zu.
Die ZV kannst Du in dem "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigen. Es handelt sich noch um das Erkenntnisverfahren und dies ist zu trennen von dem Zwangsvollstreckungsverfahren!
Davon abgesehen ist die Festsetzung der ZV-Gebühr überhaupt nicht nötig, schließlich wird die ZV-Gebühr (bei ZV-Erfolg) eh vom Gegner getragen bzw. vom GVZ eingetrieben.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#5

06.01.2008, 13:51

Ebenfalls :zustimm Kimmy, Janin und Nauja
Benutzeravatar
Klopfer
Forenfachkraft
Beiträge: 168
Registriert: 28.12.2007, 15:29
Software: ReNoStar
Wohnort: Wuppertal
Kontaktdaten:

#6

06.01.2008, 14:23

Wenn man das Ganze weiterspielen würde, könnte ich ja gleich auch noch die EV-Gebühr festsetzen....;) oder wenn der Schuldner verzogen ist und Du hast durch den Aufwand einen Gebührensprung ;) willst Du dann die Differenz zu den alten Gebühren nachträglich festsetzen lassen? nee ;)

also nix geht nicht. Kannst nur die Kosten des Rechtsstreits bis zum entsprechenden Endurteil festsetzen lassen :)
-- Nimm das Leben nicht so ernst. Du überlebst es eh nicht ---
Antworten