ich habe hier ein vu und einen kfb. im vu ist nicht vermerkt, wann dieses dem beklagten zugestellt wurde, also ohne vollstreckungsklausel. im kfb ist vermerkt: "sind auf grund des urteils des landgerichts soundso vom soundsovielten, zugestellt an verkündung-statt dem kläger am soundsovielten, dem beklagten am soundsovielten ......"
was heißt das? ich brauche doch aber ne vollstreckungsklausel, oder?
Zustellung
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Ich verstehe das so, dass der KfB zugestellt wurde, anstatt einer Verkündung.
Ein VU ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, deshalb brauchst du doch keine Vollstreckungsklausel, oder irre ich mich da?
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Curry
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- Sandra S.
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@Nancy und Sunny
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Kann man denn auch aus einer einfachen Ausfertigung vollstrecken? Braucht man nicht immer eine Vollstreckungsklausel, also vollstreckbare Ausfertigung, um zu vollstrecken? Ist das beim VU anders? Hab ich ja noch nie gehört.
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Kann man denn auch aus einer einfachen Ausfertigung vollstrecken? Braucht man nicht immer eine Vollstreckungsklausel, also vollstreckbare Ausfertigung, um zu vollstrecken? Ist das beim VU anders? Hab ich ja noch nie gehört.
Liebe Grüße
von Sandra
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ne ich auch nicht... aber unser gericht ist generell nett und schickt gleich immer alles fix und fertig.. die warten sogar bis das Zustellprotokoll zurück ist
also ne vollstreckbare braucht man schon.. sonst hat man ja keinen Titel und auch n vorl. vollstr. Titel braucht ne Klausel
also ne vollstreckbare braucht man schon.. sonst hat man ja keinen Titel und auch n vorl. vollstr. Titel braucht ne Klausel
Der KfB wird zunächst dem Kostenschuldner zugestellt und sodann mit Klausel und Zustellungsnachweis dem Kostengläubiger.
Das Urteil wird in der Regel an beide Parteien gelichzeitig zugestellt, so dass zu diesem Zeitpunkt ein Zustellungsnachweis noch nicht erfolgen kann. Soweit eine vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, kann diese beim Gericht beantragt werden.
Das Urteil wird in der Regel an beide Parteien gelichzeitig zugestellt, so dass zu diesem Zeitpunkt ein Zustellungsnachweis noch nicht erfolgen kann. Soweit eine vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, kann diese beim Gericht beantragt werden.