Zustellung

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mollie

#1

28.12.2006, 18:02

ich habe hier ein vu und einen kfb. im vu ist nicht vermerkt, wann dieses dem beklagten zugestellt wurde, also ohne vollstreckungsklausel. im kfb ist vermerkt: "sind auf grund des urteils des landgerichts soundso vom soundsovielten, zugestellt an verkündung-statt dem kläger am soundsovielten, dem beklagten am soundsovielten ......"

was heißt das? ich brauche doch aber ne vollstreckungsklausel, oder?
Jimmy
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#2

28.12.2006, 18:25

mollie hat geschrieben:Ich brauche doch aber ne vollstreckungsklausel, oder?
Ja
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Curry
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#3

28.12.2006, 18:28

Ich verstehe das so, dass der KfB zugestellt wurde, anstatt einer Verkündung.

Ein VU ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel, deshalb brauchst du doch keine Vollstreckungsklausel, oder irre ich mich da?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Sunny
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#4

28.12.2006, 19:26

Sehe ich genauso wie Nancy, aber wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, beantragst Du vom VU halt noch eine vollstreckbare Ausfertigung.
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Pepsi
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#5

28.12.2006, 20:37

aber man braucht ja ne vollstr. Ausfertigung oder nicht? bekommt man die vielleicht automatisch normalerweise?
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#6

28.12.2006, 20:49

Ich hab bislang noch nie ne vollstreckbare Ausfertigung von nem VU erhalten, immer nur auf Antrag.
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Sandra S.
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#7

28.12.2006, 22:09

@Nancy und Sunny

:bahnhof:

Kann man denn auch aus einer einfachen Ausfertigung vollstrecken? Braucht man nicht immer eine Vollstreckungsklausel, also vollstreckbare Ausfertigung, um zu vollstrecken? Ist das beim VU anders? Hab ich ja noch nie gehört.
Liebe Grüße
von Sandra
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#8

28.12.2006, 22:22

ne ich auch nicht... aber unser gericht ist generell nett und schickt gleich immer alles fix und fertig.. die warten sogar bis das Zustellprotokoll zurück ist :-)

also ne vollstreckbare braucht man schon.. sonst hat man ja keinen Titel und auch n vorl. vollstr. Titel braucht ne Klausel
Gast

#9

29.12.2006, 20:57

Der KfB wird zunächst dem Kostenschuldner zugestellt und sodann mit Klausel und Zustellungsnachweis dem Kostengläubiger.

Das Urteil wird in der Regel an beide Parteien gelichzeitig zugestellt, so dass zu diesem Zeitpunkt ein Zustellungsnachweis noch nicht erfolgen kann. Soweit eine vollstreckbare Ausfertigung noch nicht vorliegt, kann diese beim Gericht beantragt werden.
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#10

29.12.2006, 22:55

Herzlich Willkommen hier im Forum , Bernd. ;-)
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