Zustellung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

30.12.2006, 10:33

@Bernd: manche Gerichte warten aber mit der Zustellung, bis das Zustellprotokoll zurück ist.
Gast

#12

02.01.2007, 20:11

Sunny hat geschrieben:Herzlich Willkommen hier im Forum , Bernd. ;-)
Danke Dir Sunny :-)
Gast

#13

02.01.2007, 20:14

Pepsi hat geschrieben:@Bernd: manche Gerichte warten aber mit der Zustellung, bis das Zustellprotokoll zurück ist.
dem kann ich nichts entgegenhalten ;-)
Gast

#14

11.01.2007, 10:10

Räusper, ich hab da mal ne Frage !
Ich habe zwei Ausfertigungen vom KfB erhalten. Macht ihr eurem Mandant davon ne Abschrift oder schickt ihr ihm eine Ausfertigung?
Gast

#15

11.01.2007, 10:23

@nancy
vorläufig vollstreckbares Urteil bedeutet, dass, wenn man die ZV machen möchte, zwar die Vollstreckungsklausel aber keinen Rechtskraftvermerk braucht. Man kann also schon vor Rechtskräftigkeit vorläufig vollstrecken.

Liebe Grüße Schlaubi
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#16

11.01.2007, 10:28

Danke Schlaubi, das hab ich dann wohl verwechselt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#17

11.01.2007, 10:44

:wink1
Gern geschehen

Liebe Grüße
Antworten