Hallo zusammen,
mein Chef meinte heut, ich soll einen MB nun durch den GVZ zustellen lassen, da der MB durch das Gericht nicht zugestellt werden kann.
Meine Frage:
Geht das überhaupt? Ich hab mir nämlich grad mal das Formblatt angesehen, welches für die Neuzustellung des MB vom Mahngericht immer mitgeschickt wird, aber da hab ich nichts zu gefunden.
Das es beim VB geht weiß ich ja, aber beim MB - hab ich noch nichts von gehört.
Danke schon mal.
Zustellung MB durch GVZ???
- Tigerentchen
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Hallo Sunny,
das geht m.E. nicht. Du stellst beim Gericht ja einen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids". Er muss also erst vom Gericht erlassen werden, bevor die Zustellung an den Antragsgegner veranlasst wird. In § 693 Abs. 2 ZPO steht "..die Geschäftstelle setzt den Antragsgegner von der Zustellung des Mahnbescheids in Kenntnis...". [hr]
das geht m.E. nicht. Du stellst beim Gericht ja einen "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids". Er muss also erst vom Gericht erlassen werden, bevor die Zustellung an den Antragsgegner veranlasst wird. In § 693 Abs. 2 ZPO steht "..die Geschäftstelle setzt den Antragsgegner von der Zustellung des Mahnbescheids in Kenntnis...". [hr]
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- Tigerentchen
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Sunny, ich verstehe aber nicht, wieso das Gericht lt. Aussage deines Chefs den MB nicht zustellen kann ?!?
Oder hatte nur eine "wirre" Chef Idee ?
Oder hatte nur eine "wirre" Chef Idee ?
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Was ich grad nicht verstehe: Warum soll der GV zustellen können, wenn das Gericht es nicht kann (von wegen Zustellmöglichkeit nicht -zuständigkeit)??