Zustellung MB durch GVZ???

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Pepsi
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#11

17.02.2007, 11:45

jo das frag ich mich auch..
moonily

#12

17.02.2007, 15:10

Ich mach dieses Thema grad in der Schule durch. Bin zwar noch nicht so bewandert damit, aber soviel ich weiß kann ein MB auf Antrag des Antragstellers durch den GV zugestellt werden (Ist glaub ich auch kostengünstiger). Normalerweise wird der MB erst dem Mahngericht zugestellt und dieses stellt den MB dann dem Antragsgegner zu.
tiko73

#13

17.02.2007, 15:24

Das mag durchaus sein, aber wenn das Gericht den MB nicht zustellen kann, warum sollte das der GV dann können? Weiß etwa der GV mehr?? Ist er die Person, die zuviel wusste??
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Sunny
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#14

18.02.2007, 15:50

So, nachdem jetzt hier einige Fragen aufgekommen sind, werd ich mal versuchen, alle zu beantworten:

Also laut Gericht ist die Schuldnerin (Firma) nicht auffindbar. Danach haben wir EMA, etc. gemacht. Aber dabei kam nichts raus. Eine durch uns beauftragte Detektei hat dann rausgefunden, dass die Firma unter der Anschrift noch existiert. Also haben wir Neuzustellung beantragt. Antwort vom Gericht: Schuldner ist nicht unter der Anschrift aufzufinden. Bild

Nun kam mein Chef halt auf die Idee mit der Zustellung per GVZ. Da ich selbst davon aber noch nichts gehört hab (außer beim VB), wollt ich mich halt hier mal umhören. ;-)
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
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#15

18.02.2007, 20:14

aber der GVZ wird dort auch keine FIrma finden, wenns kein Schild gibt.... was soll das bringen?!
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Sunny
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#16

18.02.2007, 20:35

Ich kanns dir leider auch nicht sagen. Mein Chef ist der Meinung, das es funktiononieren muss. Deshalb such ich schon nach ner gscheiten Lösung.
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na

#17

18.02.2007, 23:05

Es ist möglich den VB durch den GVZ zustellen zu lassen, nicht aber den MB. Es gibt aber noch ne Möglichkeit, Du beantragst bei Gericht die Zustellung durch "besonderen Wachtmeister", das funktioniert hier zumindest so. Und der guckt genauer hin, als die Post, so jedenfalls meine Erfahrung.
na

#18

18.02.2007, 23:09

moonily hat geschrieben:Normalerweise wird der MB erst dem Mahngericht zugestellt und dieses stellt den MB dann dem Antragsgegner zu.
Sorry, aber so kann der Satz eigentlich nicht stimmen. Wer stellt den MB dem Mahngericht zu?

Der RA beantragt den Erlass eines MB beim Mahngericht, das Gericht erlässt den MB und stellt diesen an den Antragsgegner zu. Dann wird, sofern kein Widerspruch eingelegt wird, VB beantragt, erlassen und dieser wird entweder durch das Gericht zugestellt oder vom GV, wenn der Antragsteller es denn so will.
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#19

19.02.2007, 08:27

Finde doch mal heraus, welcher GVZ für die Straße auf der der Antragsgegner seine Firma angeblich noch hat zuständig und frag ihn, ob er diese Fa. kennt., vielleicht haben andere Gläubiger ja auch Zustellprobleme und er kann Dir bestimmt auch sagen, ob er den MB zustellen kann.

@na: das mit dem Wachtmeister kenne ich auch, das kostet auch nix, ist aber zu lange her, dass ich das mal in Anspruch genommen habe.

Generell denke ich, die Zustellung erfolgt ja zwar durch das GEricht aber letztlich macht das ja ein Postbeamter und da der ja offensichtlich dazu nicht in der LAge ist muss es auch über den GVZ gehen bzw. dem Wachtmeister aber ich würde das über den GVZ machen.

Wir hatten das mal dass der MB zugestellt wurde aber der VB nicht da hieß es plötzlich "unbekannt verzogen", nach langen Nachforschungen hae ich festgestellt dass der Postbeamte den Schuldner kannte und ihm den MB damals nur deshalb zusstellen konnte, weil er ihn auf einer Einkaufsstraße getroffen hatte. Auch nicht schlecht, aber das musste ich erst mal rauskriegen.

Also letztlich findet der Postbote die FA. nicht und deshalb muss es auch anders gehen.
LG Grübchen
tiko73

#20

19.02.2007, 11:52

Ich hab noch etwas gefunden. Nach § 168 II ZPO kann das Gericht von Amts wegen auch über den GVZ zustellen, wenn die Zustellung nach § 168 I ZPO keinen Erfolg verspricht. Das gilt zumindest für Klagen, Urteile etc. Also kann das evtl. auch auf den MB zutreffen.

Wobei ich mir immer noch nicht genau vorstellen kann, das der GVZ, die Schuldner-Firma da findet.
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