Zug-um-Zug Vollstreckung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast

#1

22.02.2006, 08:07

Hallo Ihr,

ich muss einen Zug-um-Zug Vollstreckungsantrag fertigen. Folgender Sachverhalt: Bei Gericht wurde ein Vergleich wie folgt geschlossen: Der Beklagte wird verurteilt, an den KLäger EUR 1000 Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Reifen an den Beklagten auf dem Betriebshof zu leisten.

Meine Frage: Wie stelle ich so einen Vollstreckungsantrag? Hat jemand einen Antrag, den er mir mailen könnte? Was muss ich beachten?
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Kathy
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#2

22.02.2006, 08:16

Wenn sich der Schuldner schon in Verzug befindet, kannste ganz normal die Forderung vollstrecken.

Ich hab so nen Fall, ca. 400 € Zug um Zug gegen Fahrrad. Vom Gericht wurde im Urteil festgestellt, dass der Schuldner in Verzug ist. Etz kann i mir ganz normal mein Geld holen und der Schuldner kann wenn er Lust hat nach Bezahlung sein Fahrrad abholen.

Ansonsten muss dem Schuldner die Sache angeboten werden. Mit dem Angebot befindet er sich dann im Annahmeverzug und die Geldforderung kann vollstreckt werden. Das Angebot wird durch den GV gemacht (soweit ich weiß). Auf jeden Fall muss der SChuldner in Annahmeverzug gesetzt werden.

MfG Kathy
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Lena
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#3

22.02.2006, 08:26

Ich hab mit Vollstreckungen ja eigentlich nichts zu tun, aber ich hatte hierletzt mal ein Problem mit Zug-um-Zug-Vollstreckung und da hat mir ein Gerichtsvollzieher folgenden Link gegeben.
http://www.gvbuero.de/ogvstamm/GV-Stamm/Zug-um-Zug.pdf
Vielleicht hilt er dir ja auch weiter?!

Hier gibts aber auch sonst noch ein paar intressante Sachen zum downloaden: http://www.gvbuero.de/ogvstamm/GV-Stamm ... ckung.html

LG
Lena
Liebe Grüße
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Kathy
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#4

22.02.2006, 08:28

Dat is ja gut.

:thx Lena

MfG Kathy
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happykitcat
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#5

22.02.2006, 09:07

Hi Lena,

man du bist ja wirklich oft im Internet unterwegs und hast immer so tolle Links weiter so :daumen

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Lena
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#6

22.02.2006, 09:47

:oops: Na ja... oft? Ähm... okay, eigentlich täglich... und ich such mir auch öfters mal die Finger wund :wink: Hab halt hier das Glück im Büro auch "ohne Aufsicht" surfen zu können. Allein für die Schule haben sich aber die vielen Links schon gelohnt. Da war ich wirklich heilfroh. Und mittlerweile hab ich ganz viele zu verschiedenen Themen...

Ups, :nachdenk da fällt mir ja auch noch ein, dass ich hier nochmal ein paar reinsetzen wollte... Muss ich wirklich mal dran denken...

So... noch 3 Stunden... dann endlich Feierabend... und Wochenende... und Fassenacht... und Urlaub... :saufen :riesenspass :dance Lalalala....

Euch allen frohes Schaffen und schon mal ein schönes Wochenende!

LG
Lena :pcwink
Liebe Grüße
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Annile
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#7

22.02.2006, 12:39

Hallo!

Ich hatte diesen Fall auch mit € 1000,00 gegen Übergabe von Arbeitskleidung und habe dafür einen ganz normalen ZV-Auftrag genommen und den Text folgendermaßen geändert:

überreiche ich anliegend den Zug um Zug gegen Lieferung von ______________________ (z. B. den Reifen) mit Auftrag zur Zustellung des Titels, zum Anbieten der ___________ (Reifen) zur Vollstreckung wegen des im beigefügten Forderungskonto aufgeführten Betrages.

Wichtig ist hierbei, dass die Reifen ganz genau beschrieben werden (welche Marke, wie alt, etc. --> kenn mich nicht so mit Reifen aus)

Die Arbeitskleidung hatte ich damals per Paket mit dem Auftrag an den GVZ geschickt.

Ich würde dir anraten, mit dem Gerichtsvollzieher zu telefonieren und zu fragen, wie die Sache gehandhabt werden soll, ob er die Reifen abgeholt oder ob die geliefert werden sollen, etc....
Es Annile :hurra
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wifey
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#8

22.02.2006, 15:14

Hallo Lena,

auch von mir ein dickes :thx für die Links - sind echt immer sehr hilfreich
Viele Grüße

ich
Cassi
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#9

29.06.2011, 17:40

Ich krame diesen alten Thread mal wieder raus, weil er mir nur in Ansätzen behilflich war.

Ich habe auch so einen Zug-um-Zug-Titel vorliegen. Es ist ein gerichtlicher Vergleich, in dem folgendes steht:

Der Beklagte zu 1) verpflichtet sich zum Ausgleich der streitgegenständlichen Forderung eine Zahlung in Höhe von xy Euro an die Klägerin zu liesten, dies Zug um Zug gegen Übergabe der "Gegenstände". Die Parteien vereinbaren, dass der Austausch der wechselseitigen Leistungen bis spätestens Freitag kommender Woche (t.mm.2011) erfolgen soll. Dabei soll der Austausch der Leistungen am Geschäftssitz der Klägerin erfolgen.

Soweit so gut. Zu dem Austausch ist es natürlich nicht gekommen. Außergerichtlich wurde dann nochmal eine Frist gesetzt, die aber auch nicht eingehalten wurde.

Meine Frage: Kann ich jetzt davon ausgehen, dass sich der Schuldner schon in Verzug befindet, weil er die titulierte Frist nicht eingehalten hat (und kann einfach nur den Zahlungsanspruch vollstrecken) oder muss ich ihn nochmal durch den GV in Verzug setzen lassen, also den GV mit den Gegenständen losschicken??

Danke schonmal im Voraus!
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