Hmmm, wie der Titel schon sagt:
Wir haben Gegenseite außergerichtlich aufgefordert, Schadensersatz sowie die außerger. GG zu bezahlen. Es erfolgte eine Ratenzahlung, dann nix mehr. Diese Zahlung haben wir jetzt auf unsere GG verrechnet und wollen den offenen Teil der GG sowie die HF im MB geltend machen.
Wenn ich hier den Rest der GG bei "vorgerichtliche Anwaltskosten" eintrage, und rechts daneben den Minderungsbetrag eintrage, der ja die hälfte der ursprünglichen GG ist (richtig?), dann krieg ich doch sicher eine Monierung oder?
Wie trage ich Rest der GG als Nebenforderung in MB ein?
- Trynnchylld
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Macht ihr den MB nicht online?
Lieber Gruß, Trynn
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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Ich würde es versuchen, wie du geschrieben hast: vorgerichtliche Anwaltskosten mit Vermerk (Restbetrag) und den Minderungsbetrag 1/2 GG. Wenn es die Möglichkeit gibt, würd ich den Vermerk Restbetrag auf jeden Fall mit reinnehmen, wenn nicht, ein separates Anschreiben ans Gericht dazu.
Wenn alle Stricke reißen würd ich beim Mahngericht vorab telefonisch nachfragen, wie man das eintragen kann bzw. wie die das handhaben.
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Lieber Gruß, Trynn
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Zu Eurer Information: Ich habe mit dem Mahngericht telefoniert und die freundliche Dame hat mir gesagt, dass es hier keine andere Möglichkeit gibt, als dass wir dann eine Monierung bekommen und es auf diesem Wege klären. Hilft wohl nix!
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Die Erfahrung musste ich leider auch schon machen. Ist zwar nervig, aber kommt ja auch nicht alle Tage vor.Mistfratz hat geschrieben:Zu Eurer Information: Ich habe mit dem Mahngericht telefoniert und die freundliche Dame hat mir gesagt, dass es hier keine andere Möglichkeit gibt, als dass wir dann eine Monierung bekommen und es auf diesem Wege klären. Hilft wohl nix!
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich