Wie trage ich Rest der GG als Nebenforderung in MB ein?

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Mistfratz
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#1

15.10.2010, 14:15

Hmmm, wie der Titel schon sagt:

Wir haben Gegenseite außergerichtlich aufgefordert, Schadensersatz sowie die außerger. GG zu bezahlen. Es erfolgte eine Ratenzahlung, dann nix mehr. Diese Zahlung haben wir jetzt auf unsere GG verrechnet und wollen den offenen Teil der GG sowie die HF im MB geltend machen.

Wenn ich hier den Rest der GG bei "vorgerichtliche Anwaltskosten" eintrage, und rechts daneben den Minderungsbetrag eintrage, der ja die hälfte der ursprünglichen GG ist (richtig?), dann krieg ich doch sicher eine Monierung oder?
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Trynnchylld
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#2

15.10.2010, 16:01

Macht ihr den MB nicht online?
Lieber Gruß, Trynn

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#3

16.10.2010, 17:10

Hallo Trynnchylld,

wir machen den MB über RA-Micro, EDA und schicken den dann übers EGVP weg!
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Trynnchylld
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#4

18.10.2010, 12:36

Ich würde es versuchen, wie du geschrieben hast: vorgerichtliche Anwaltskosten mit Vermerk (Restbetrag) und den Minderungsbetrag 1/2 GG. Wenn es die Möglichkeit gibt, würd ich den Vermerk Restbetrag auf jeden Fall mit reinnehmen, wenn nicht, ein separates Anschreiben ans Gericht dazu.

Wenn alle Stricke reißen würd ich beim Mahngericht vorab telefonisch nachfragen, wie man das eintragen kann bzw. wie die das handhaben.
Lieber Gruß, Trynn

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#5

18.10.2010, 13:01

Ich glaub das mache ich dann auch, dass ich da mal vorher anrufe! Danke für Deine Hilfe!
Mistfratz
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#6

19.10.2010, 08:38

Zu Eurer Information: Ich habe mit dem Mahngericht telefoniert und die freundliche Dame hat mir gesagt, dass es hier keine andere Möglichkeit gibt, als dass wir dann eine Monierung bekommen und es auf diesem Wege klären. Hilft wohl nix! :ka
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#7

19.10.2010, 09:44

Mistfratz hat geschrieben:Zu Eurer Information: Ich habe mit dem Mahngericht telefoniert und die freundliche Dame hat mir gesagt, dass es hier keine andere Möglichkeit gibt, als dass wir dann eine Monierung bekommen und es auf diesem Wege klären. Hilft wohl nix! :ka
Die Erfahrung musste ich leider auch schon machen. Ist zwar nervig, aber kommt ja auch nicht alle Tage vor.
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