Widerspruch ohne Datum

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Nina26
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#1

26.05.2008, 15:15

Hilfe :cry: mir ist gerade aufgefallen das mein Widerspruch ohne Datumsangabe ans Gericht per Fax und im Original rausgegangen ist.
Hat jemand Ahnung was damit nun passiert. Die Frist ist ja jetzt abgelaufen!!!! :oops: :oops: :oops:

MIT DER HOFFNUNG AUF HILFE ...........

Gruss Nina
HIMI
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#2

26.05.2008, 15:18

Du meinst, daß dein Schriftsatz kein Datum trägt? Tss Tss...

Wie auch immer: Relevant ist letztendlich das Datum des Eingangs bei Gericht, sonst nix. Wenn das FAX fristgerecht raus ist, ist's OK
ich glaub mich knutscht ein Elch
Bärchen

#3

26.05.2008, 15:19

Das ist nicht sooooo schlimm. Es müsste das Datum genommen werden, an dem der Widerspruch bei Gericht eingegangen ist (per Fax). Wenn der zu spät eingegangen ist, wird er als ein Einspruch gegen den VB gewertet
jenniver
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#4

26.05.2008, 15:20

:zustimm Es kommt auf den Eingang bei Gericht an, nicht auf die Absendung und das Fax ist doch dann heute eingegangen.
Nina26
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#5

26.05.2008, 15:23

:thx dann geht ja noch mal alles glatt......


Das Fax ist ja fristgerecht eingegangen, dann muss ich mir wohl keine Sorgen machen.

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN!!!
Gruss Nina
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