Widerspruch gg. MB und PKH-Antrag

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Uli R Ike
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#1

10.02.2017, 09:37

Moin moin,

ich soll einen Widerspruch gegen den MB einlegen, was kein Problem darstellt. Allerdings möchte mein Chef, dass ich gleichzeitig einen PKH-Antrag stelle und diesen direkt mit an den Widerspruch "tacker". An welches Gericht richte ich den PKH-Antrag? Das Mahngericht oder an das Gericht für das streitige Verfahren?

Ich hätte den PKH-Antrag an das zuständige Gericht für das streitige Verfahren gestellt. Bin mir aber nicht so sicher.

Lieben Dank für eure Hilfe! :thx

LG Uli
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Anahid
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#2

10.02.2017, 09:52

Hört sich für mich ja so an, dass Euer Mandant auch nicht in der Lage ist, die Kosten für den Widerspruch zu bestreiten. Allerdings wird er dafür auch keine PKH bekommen, denn für die Einlegung des Rechtsmittels ist kein Anwalt notwendig.

Die PKH wäre also beim Streitgericht zu beantragen. Ihr wisst aber ja noch gar nicht, ob die Gegenseite die Abgabe an das Streitgericht beantragt. Von daher halte ich das für unnötig, die PKH-Unterlagen an einen Widerspruch zu tackern. Vor allem muss ja, um dem Gericht die Möglichkeit zu geben, zu entscheiden, ob die Rechtsverteidigung des Mandanten Aussicht auf Erfolg hat (eine der Voraussetzungen für die PKH) eine Begründung erfolgen, warum Euer Mandant der Auffassung ist, die geltend gemachte Forderung nicht zu schulden. Na den Stress würde ich mir aber nicht jetzt schon machen wollen. ;)
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Uli R Ike
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#3

10.02.2017, 11:22

Das war ja auch mein Gedanke bzw. habe ich das meinem Chef auch gesagt, dass ich den PKH-Antrag jetzt noch nicht stellen würde, sondern erst dann, wenn der Vorgang beim Streitgericht vorliegt usw. Aber er will das so. Im MB wurde allerdings schon beantragt, das streitige Verfahren vor dem LG ... durchzuführen.....

Egal, ob das nun Sinn macht was mein Chef will oder nicht. ;) Den PKH-Antrag stelle ich beim Streitgericht, richtig? ;)
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#4

10.02.2017, 13:40

Ja, den stellst Du beim Streitgericht. Aber das Aktenzeichen dürfte Dir wohl noch nicht bekannt sein.
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