Ich brauch mal wieder Eure Hilfe...
Folgender Fall:
Mandantin hat vor Übergabe des Mandats Mahnbescheid zugestellt bekommen, gegen diesen Mahnbescheid hat sie selbständig Widerspruch eingelegt aber nur gegen einen Teil des Anspruchs.
Jetzt hat sie uns das Mandant übergeben und wir müssen gegen den Anspruch INSGESAMT Widerspruch einlegen.
Wie mache ich das jetzt, wenn ich kein Formular dafür habe? Muss ich das bei Gericht beantragen oder kann ich das etwa sogar manuell machen??
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Alic3M
Widerspruch gegen Mahnbescheid
Hallo Alic3M,
so einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal.
Ich habe einfach einen normalen Schriftsatz an das Mahngericht geschickt.
In der Sache xxx
Aktenzeichen xxx
legen wir gegen den gesamten Anspruch WIDERSPRUCH ein.
Gruß aus Köln
so einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal.
Ich habe einfach einen normalen Schriftsatz an das Mahngericht geschickt.
In der Sache xxx
Aktenzeichen xxx
legen wir gegen den gesamten Anspruch WIDERSPRUCH ein.
Gruß aus Köln
Zuletzt geändert von Myszka am 04.04.2008, 14:07, insgesamt 1-mal geändert.
Also ich würde sagen, du musst beim Gericht anrufen und das Formular nochmals beantragen.
Weil bei den Mahngericht alles automatisiert läuft und wenn da kein entsprechendes "Amtsformular" vorgelegt wird, geht bei denen gar nichts.
LG Dana
Weil bei den Mahngericht alles automatisiert läuft und wenn da kein entsprechendes "Amtsformular" vorgelegt wird, geht bei denen gar nichts.
LG Dana
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Ganz liebe Grüße von Dana
Ganz liebe Grüße von Dana
Ich würde auch einen Schriftsatz ans Gericht schreiben. Du hast ja das Aktenzeichen vom Mahngericht.
In der Mahnsache ...... ./. ........., Az........., legen wir gegen den gesamten Anspruch Widerspruch ein.
In der Mahnsache ...... ./. ........., Az........., legen wir gegen den gesamten Anspruch Widerspruch ein.
Warum tut Ihr Euch so schwer ?
Wenn auch das gerichtliche Mahnverfahren "automatisiert" ist, geht der Vorgang beim Widerspruch / Einspruch doch an das zuständige Prozeßgericht über - oder ?
Und dort geht es doch mit den "jeweiligen Schriftsätzen" weiter !
Wenn auch das gerichtliche Mahnverfahren "automatisiert" ist, geht der Vorgang beim Widerspruch / Einspruch doch an das zuständige Prozeßgericht über - oder ?
Und dort geht es doch mit den "jeweiligen Schriftsätzen" weiter !
Also erstmal vielen Dank für die Antworten, also da mich das jetzt etwas wirr gemacht hat hab ich bei Gericht angerufen und gefragt.
Der Sachbearbeiter meinte ich kann nen ganz normalen Schriftsatz schicken, brauch also kein Formular. Aktenzeichen des AG Coburg angeben und fertig
Wünsche Euch einen schönen Tag,
Alic3M
Der Sachbearbeiter meinte ich kann nen ganz normalen Schriftsatz schicken, brauch also kein Formular. Aktenzeichen des AG Coburg angeben und fertig
Wünsche Euch einen schönen Tag,
Alic3M
- Annile
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 732
- Registriert: 14.02.2006, 19:44
- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Ich glaube nicht, dass der gesamte Anspruch übergeht in das Verfahren.. ich würde behaupten, dass über den Teil, über den nicht Widerspruch eingelegt wurde ein Teil-Vollstreckungsbescheid ergehen kann.....
Es Annile :hurra