Widerspruch eingelegt

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vctia
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#1

12.10.2017, 11:39

Hallo zusammen!
Ich glaube ich habe da mal eine seeeehr blöde Frage :lol: Aber ich stehe gerade total auf dem Schlauch.... :oops:

Wir haben Mahnbescheid beantragt, Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Streitiges Verfahren wurde mit dem MB beantragt.
Chef meinte gerade ich soll das neue Aktenzeichen von dem AG herausfinden damit wir dahin schreiben können.

Wartet man aber nicht erst ab bis das zuständige AG sich mit dem Aktenz. meldet? Oder kann man da nicht einfach das Zeichen von dem MB verwenden? :kopfkratz

Vielen Dank schonmal :thx
samsara
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#2

12.10.2017, 11:42

Wenn Du im Mahnbescheid die Abgabe bei Widerspruch beantragt hast, kriegst Du vom Streitgericht ein Schreiben mit der Aufforderung, den Anspruch zu begründen.

Beantragt Ihr immer die Abgabe gleich im Mahnbescheid?
vctia
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#3

12.10.2017, 11:44

samsara hat geschrieben:Wenn Du im Mahnbescheid die Abgabe bei Widerspruch beantragt hast, kriegst Du vom Streitgericht ein Schreiben mit der Aufforderung, den Anspruch zu begründen.

Beantragt Ihr immer die Abgabe gleich im Mahnbescheid?
Achso okay danke, dann warte ich erst noch ab :roll: Mein alter Chef wollte das nicht, der ist jetzt aber in Rente und der neue wollte das so :lol:
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