Ich soll einen Mahnbescheid machen wegen Forderungen aus BK. Gläubiger ist eine Wohnungsgesellschaft (GmbH), diese wird ja durch einen GF beauftragt. Die GmbH hat aber eine Verwaltervollmacht an eine Immobilienfirma ausgestellt, diese wird durch den Geschäftsinhaber vertreten. Die Immobilienfirma hat uns wiederum beauftragt.
Wie lautet jetzt der korrekt Gläubiger im Mahnbescheid?
1. Variante
Die Wohnungsgesellschaft vertreten d. d. GF
2. Variante
Die Wohnungsgesellschaft v.d. d. Immobilienfirma
3. Die Immobilienfirma v.d. d. Geschäftsinhaber?
Wer ist hier der richtige Gläubiger?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17510
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn es um eine WEG gehen würde, würde ich den Verwalter nehmen, weil ja der bevollmächtigt ist. Aber in Deinem Fall, wo ja Gläubiger so oder so nur eine Person ist, nämlich hier die GmbH, würde ich als Gläubiger die GmbH eintragen.
Übrigens noch alles Gute nachträglich zum Geburtstag Muschel.
Übrigens noch alles Gute nachträglich zum Geburtstag Muschel.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1151
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich hätte auch auf 1. getippt. Danke für eure Hilfe.
Lieben Dank Anahid! :-*
Lieben Dank Anahid! :-*
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)