Wer bezahlt? Mahnbescheid, Hauptforderung bezahlt vor Erlass
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € .... nebst Zinsen in Höhe von 5 % / 8 %-Punkten über dem Basiszins seit Zustellung des Mahnbescheids zu zahlen.Jupp03 hat geschrieben:Diejenigen die sagen, er ist in Verzug, sollten vielleicht einmal den Klage-/ Zahlungsantrag reinstellen, wenn der Schuldner Widerspruch in dem Verfahren erhoben hat.
Die Gebührenforderung aus dem Mahnbescheid wird zur Hauptforderung gemacht und begründet. Mehr nicht.