Wer bezahlt? Mahnbescheid, Hauptforderung bezahlt vor Erlass

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#11

17.11.2008, 22:38

da die Ausgangsfrage noch nicht beendert ist :dafuer
secret72

#13

18.11.2008, 08:56

Jupp03 hat geschrieben:Diejenigen die sagen, er ist in Verzug, sollten vielleicht einmal den Klage-/ Zahlungsantrag reinstellen, wenn der Schuldner Widerspruch in dem Verfahren erhoben hat.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € .... nebst Zinsen in Höhe von 5 % / 8 %-Punkten über dem Basiszins seit Zustellung des Mahnbescheids zu zahlen.

Die Gebührenforderung aus dem Mahnbescheid wird zur Hauptforderung gemacht und begründet. Mehr nicht.
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#14

18.11.2008, 09:12

na was wohl .. *kopfschüttel*
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