Hallo,
ich habe hier eine Sache wo ich am gleichen Tag einen Widerspruch gegen einen MB gemacht habe und die Gegenseite angeschrieben habe. Stehe jetzt gerade auf dem Schlauch welche Gebühren ich hier abrechnen darf. Nur die 0,5 Verfahrensgebühr für den Widerspruch oder auch die 1,3 Geschäftsgebühr? Wie sieht das mit der Anrechnung aus?
Welche Gebühren Widerspruch MB + Schreiben an GS
- Adora Belle
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Keine Geschäftsgebühr, sondern nur die Verfahrensgebühr.
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und was ist mit dem Schreiben an die Gegenseite?
wie wird das abgerechnet?
wie wird das abgerechnet?
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Das gehört mit zur Vertretung im Mahnverfahren. Siehe auch Gerold VV 3304-3308 Rn 31.
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Danke