vorläufiges Zahlungsverbot
Hallo, wenn ich den Pfüb in Kopie an die Bank mitschicke mit dem vorläufigen Zahlungsverbot, muss der Pfüb dann unterschrieben sein??
Hi,
also ich würde sagen, dass der Pfüb eh erst seine Wirkung hat, wenn er vom Gericht unterschrieben ist.
Du musst dann aber auf die Monatsfrist achten, d.h. zwischen Zustellung vorl. Zahlungsverbot und Zustellung Pfüb darf nicht mehr als ein Monat liegen.
also ich würde sagen, dass der Pfüb eh erst seine Wirkung hat, wenn er vom Gericht unterschrieben ist.
Du musst dann aber auf die Monatsfrist achten, d.h. zwischen Zustellung vorl. Zahlungsverbot und Zustellung Pfüb darf nicht mehr als ein Monat liegen.
- Moneypenny
- Forenfachkraft
- Beiträge: 220
- Registriert: 18.01.2007, 21:13
- Wohnort: Hessen
Vorläufiges Zahlungsverbot macht man ja vor Pfüb, da kann er ja noch gar nicht erlassen sein (das meinst du wohl mit unterschrieben, oder?)
= @kristin
= @kristin
Liebe Grüße
Moneypenny
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cEW50g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8TWFpZmVpZXJ0YWc.gif[/img][/url]
Moneypenny
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cEW50g410002MDAwMHwwMDAwMTExZGF8TWFpZmVpZXJ0YWc.gif[/img][/url]
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
eben, das geht gar nicht.. du kannst höchstens deinen beantragten PfÜB in Kopie (natürlich ununterschrieben, weil noch nicht erlassen) mitschicken...
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Man muss den PfüB (bzw. Kopie vom PfüB-Antrag) aber nicht mitschicken. Was soll das bringen? Im vorläufigen Zahlungsverbot steht die Forderung doch auch drin, und der PfüB hat ja sowieso erst Wirkung, wenn er vom Gericht erlassen wurde (wie Kristin schon gesagt hat).
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
@Sandra:
Aber nicht in unserem vorläufigen Zahlungsverbot, das wir über RA-Micro machen (textz15 ? Bin mir nicht ganz sicher).
Da wird nämlich ausdrücklich auf den "als Entwurf beigefügten Antrag blabla" Bezug genommen.
Aber nicht in unserem vorläufigen Zahlungsverbot, das wir über RA-Micro machen (textz15 ? Bin mir nicht ganz sicher).
Da wird nämlich ausdrücklich auf den "als Entwurf beigefügten Antrag blabla" Bezug genommen.
Also ich denk mal das das von Programm zu Programm unterschiedlich ist. Bei uns (RA Win 2000) steht die Forderung auch im VZV drin, so dass keine Kopie des beantragten Pfüb mitgeschickt werden muss.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
@Andreas: Den Vordruck hab ich früher auch genutzt, aber bei RA-Micro gibt es noch einen anderen Vordruck für das VZV. Da wird nicht auf den anliegenden PfÜb-Entwurf verwiesen, sondern im VZV stehen sämtliche erforderliche Daten drinne.
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Also den Vordruck bei RA-Micro mit dem Verweis auf den anliegenden PfüB kenne ich gar nicht
Hab dann wohl immer den erwischt, wo automatisch das Forderungskonto schon mit reingenommen wird.
Hab dann wohl immer den erwischt, wo automatisch das Forderungskonto schon mit reingenommen wird.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra