vorgerichtliche Kosten MB

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Charly1510
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#1

18.08.2017, 13:57

Hallo,

ich habe einen Mahnbescheid beantragt und unsere vorgerichtliche Kosten mit angegeben.

Jetzt kam eine Monierung.

Der GW ist 297,50 €

3305 1,0 45,00 €
GG 1,3 58,50 €
Anrechnung 0,65 -29,25 €

Meine Kollegin meint, dass die GG ebenfalls nur zur Hälfte angegeben wird.

Ich stehe auf dem Schlauch.

Ist das jetzt richtig oder nicht?

Danke :thx

Schönes Wochenende! :wink1
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Anahid
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#2

18.08.2017, 16:45

Nein, die GG wird nicht zur Hälfte angegeben. Was moniert denn das Gericht? Die 45,00 € werdet Ihr ja wohl nicht im MB angegeben haben, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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laura_blln22
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#3

18.08.2017, 16:52

Also im Mahnbescheid müsste das ja dann so aussehen:

Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 93,42 € (GG + Auslagenpauschale + MWst)
zuzügl. Zinsen 5,0000 € über Basiszinssatz...
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 297,50 €
Auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 29,25 €

Findest du da das Problem? Hast du eventuell die Auslagen sowie MWSt vergessen oben?
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laura_blln22
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#4

18.08.2017, 16:53

Frage mich auch gerade. Die 3305 Gebühr hast du aber nicht angegeben im MB oder? Das müsste nämlich raus.
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Laska
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#5

19.08.2017, 08:57

Tipp: Wenn man mit RA-Micro arbeitet, erledigt das Programm die Arbeit von alleine, wenn man die GG als Rechtsanwaltskosten im Foko gebucht hat. Bei Fertigung des MB´s wird die Gebühr automatisch richtig angerechnet. ;)
Liebe Grüße

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