Hallo,
ich habe einen Mahnbescheid beantragt und unsere vorgerichtliche Kosten mit angegeben.
Jetzt kam eine Monierung.
Der GW ist 297,50 €
3305 1,0 45,00 €
GG 1,3 58,50 €
Anrechnung 0,65 -29,25 €
Meine Kollegin meint, dass die GG ebenfalls nur zur Hälfte angegeben wird.
Ich stehe auf dem Schlauch.
Ist das jetzt richtig oder nicht?
Danke
Schönes Wochenende!
vorgerichtliche Kosten MB
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Nein, die GG wird nicht zur Hälfte angegeben. Was moniert denn das Gericht? Die 45,00 € werdet Ihr ja wohl nicht im MB angegeben haben, oder?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- laura_blln22
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Also im Mahnbescheid müsste das ja dann so aussehen:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 93,42 € (GG + Auslagenpauschale + MWst)
zuzügl. Zinsen 5,0000 € über Basiszinssatz...
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 297,50 €
Auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 29,25 €
Findest du da das Problem? Hast du eventuell die Auslagen sowie MWSt vergessen oben?
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 93,42 € (GG + Auslagenpauschale + MWst)
zuzügl. Zinsen 5,0000 € über Basiszinssatz...
Gegenstandswert vorger. Tätigkeit: 297,50 €
Auf die Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ist anzurechnen: 29,25 €
Findest du da das Problem? Hast du eventuell die Auslagen sowie MWSt vergessen oben?
- laura_blln22
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Frage mich auch gerade. Die 3305 Gebühr hast du aber nicht angegeben im MB oder? Das müsste nämlich raus.
- Laska
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Tipp: Wenn man mit RA-Micro arbeitet, erledigt das Programm die Arbeit von alleine, wenn man die GG als Rechtsanwaltskosten im Foko gebucht hat. Bei Fertigung des MB´s wird die Gebühr automatisch richtig angerechnet.
Liebe Grüße