Vollstreckungsbescheid - Monierung weitere Auslagen

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Mona.S
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#1

03.06.2013, 11:23

Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu im Forum und habe eine Frage bzgl. einer VB-Monierung.
Wir haben im Antrag auf Erlass des VB bei weiteren Auslagen 46.80 Euro eingetragen, weil nach dem MB-Antrag noch Kosten für die Übersendung einer Krankenakte angefallen sind. Die Rechnung wurde dem VB-antrag beigefügt, ebenso die Begründung Kopierkosten.
Jetzt kommt die Monierung.

Darf man keine zusätzlichen Auslagen im VB-Antrag mehr geltend machen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen...

Vielen Dank!!!
aculita
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#2

03.06.2013, 12:43

Habt ihr die als "Weitere Auslagen für dieses Verfahren" in Zeile 6 des Antrages geltend gemacht oder als "zusätzliche Kosten des RA" in Zeile 7?

Im ersteren Fall wäre m.E.n. die Monierung berechtigt.
Ansonsten ruf doch mal im Mahngericht an. Auf der Zustellnachricht steht doch immer eine Durchwahl.
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Mona.S
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#3

03.06.2013, 12:57

Danke für die Antwort.
Wir sind selbst Antragsteller. Der Vollstreckungsbescheid wird gegen den Mandanten beantragt, weil unsere Gebühren nicht bezahlt wurden.
Insofern sind das Auslagen des Antragstellers = Zeile 6.

Ich werde also beim Gericht anrufen, da ich den Grund der Monierung nicht erkennen kann. Die Kosten haben wir verauslagt, die Rechnung ist dem Gericht übersandt. Wo ist also das Problem.?!

Ich werde berichten, was das Gericht sagt.
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#4

03.06.2013, 13:46

Das ist doch dann aber Hauptforderung, wenn es um Eure eigene Vergütung geht. Du kannst nicht im VB-Antrag die Hauptforderung erweitern.
Zippus
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#5

04.12.2017, 14:27

Hallo,

muss ich beim Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids in Zeile 7 ein Kreuz machen, auch wenn nichts weiters dazugekommen ist?
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#6

04.12.2017, 14:33

Das Kreuz ist für die Verzinsung. Also ja, wenn Du Verzinsung willst.
Zippus
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#7

04.12.2017, 14:38

Ok. Danke, dann lag ich richtig.

War mir nur unsicher, da das ganze mit Feld 6 in einem Kasten stand und ja keine weiteren Kosten dazugekommen sind. Aber Verzinsung ist ja wichtig ;-)
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#8

04.12.2017, 14:57

Üblicherweise ist 1-1-X die richtige Kombination. :cowboy
Zippus
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#9

04.12.2017, 16:15

Ahhh :-)

Muss ich mir merken. Danke schön. Nach so vielen Jahren Betreuungsrecht steht man echt manchmal da wie der Ochs vorm Berg ...
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