Halli hallo in die Runde ich habe hier einen Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1994, dieser ist noch auf so einem dünnen Durchschlagpapier was man seinerzeit mit der Schreibmaschine ausfüllen musste. ich habe jetzt damit einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt und bekomme jetzt eine Monierung hinsichtlich der Zinsen der Hauptforderung. In dem VB steht lediglich in dem Feld Zinsen neben der Hauptforderung " 6 % Verzugszinsen" dies wurde handschriftlich von der Rechtspflegerin die den VB erlassen hat eingetragen. Die Rechtspflegerin die den PfÜb jetzt erlassen soll meint "Für die Zinsen auf die Hauptforderung ist ein Zinsbeginn nicht tituliert, so dass diese nicht berechnet werden können. Eine Verzinsung ist insoweit nicht tituliert"
Ich habe jetzt mal im Internet einen alten Mahnbescheidsantrag gefunden und meine, dass dort immer lediglich die Zinshöhe eingetragen wurde und wenn kein Datum dazu eingetragen wurde, gilt Verzinsung ab Zustellung Mahnbescheid oder?
Vollstreckungsbescheid altes Formular
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne es aus meiner Ausbildungszeit nur so, dass im Feld für die Zinsen auch immer ein Zinsbeginn vermerkt werden musste, auch wenn die Zinsen erst ab Zustellung des MB anfallen sollten. Evtl. hat hier noch jemand so ein altes Schätzchen in der Schublade und kann mal in die dortigen Ausfüllhinweise schauen.
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ah vielen dank und was müsste dann im Vollstreckungsbescheidsformular stehen? ich kann da irgendwie gar nix mehr erkennen außer dass halt die Höhe der Zinsen direkt neben der Hauptforderung eingetragen sind
- paralegal6
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Zustelldatum muss handschriftlich notiert sein