hallo ihr lieben,
bestimmt schon tausendmal hier erörtert und vom Grunde her hab ich es auch verstanden, stehe aber nun irgendwie auf dem Schlauch:
Mir liegt ein Teil-VU vor, wonach der Schuldner zu einer Auskunft verurteilt wurde, die hat er natürlich trotz Aufforderung bislang nicht gegeben. Also Beschluss nach § 888 ZPO erwirkt und dem Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung des Zwangsgeldes beauftragt. Nun hat aber der liebe Schuldner der Zwangsvollstreckung widersprochen. Der GVZ meint nun wir könnten ihm die EV abnehmen lassen oder einen Durchsuchungsbeschluss erwirken und weiter vollstrecken. So weit so gut... aber was bringt es mir wenn der Schuldner die EV leistet? Dann hab ich weder meine Auskunft noch dem Schuldner das Zwangsgeld abgeknöpft. Was würdet ihr machen....
vielleicht geh ich ja auch falsch an die Sache heran.. wäre für Hilfe dankbar
lg
zmaus2003
Vollstreckung Auskunft / Zwangsgeld
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Erstmal hilft Dir das nich weiter um an die Auskunft zu kommen. Du kannst dann aber unter Hinweis auf die erfolglose Vollstreckung ein weiteres, höheres Zwangsgeld beantragen ggfls. auch die Zwangshaft.
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also um die Kosten minimal zu halten würdest du dem Schuldner die EV abnehmen lassen? gut... hab ich die EV kann ich das Zwangsgeld ja vielleicht auch mittels pfüb beitreiben
danke, manchmal braucht man auch mal jemanden der einem auf die sprünge hilft
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Daß euch oder eurem Mandanten das Zwangsgeld nicht zusteht weißt du?
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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