Verzinsliche und unverzinsliche Kosten

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Advora
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#1

20.03.2011, 23:14

Hallo!

Ich hoffe, ihr könnt mir bei diesen Fragen weiterhelfen:

1. Was ist der Unterschied zwischen verzinslichen und unverzinslichen Kosten? Welche sind damit gemeint und gehören dazu?

2. Wie können unverzinsliche Kosten verzinst werden?

3. Ab wann werden die Kosten verzinst? Ab Antragstellung oder ab Festsetzung?


Wenn die Fragen irgendwo schon in einem Thread vorhanden sind, bitte ich um Entschuldigung. ;)


:thx schon mal im Voraus! :)
Sonnenkind
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#2

21.03.2011, 07:27

Also ich hätte jetzt gesagt, dass verzinsliche Kosten z.B. ein Kostenfestsetzungsbeschluss ist und unverzinsliche Kosten sind die Kosten der Aufträge (VA, eV, VZV, PFÜB). Damit sie verzinst werden, könntest du hierüber auch einen KFB machen.
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#3

07.04.2011, 22:18

:zustimm verzinst werden sie ab dem Datum wie du es beantragst, also beim KFA z.B. ja ab Eingang des Antrags

unverzinslich ist alles, was nicht tituliert ist, verzinslich eben alles was z.B. im KFB festgehalten ist
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