Verstoß gegen Meldegesetz

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blackcat
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#1

26.03.2007, 12:31

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz zu stellen.

Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass der Schuldner an seinen diversen Adressen nie gemeldet gewesen ist.

Die Anzeige muss ich doch eigentlich an das EMA richten, bei dem der Schuldner zuletzt gemeldet war, oder?
Wenn er nun aber nie gemeldet war, an wen muss ich die Anzeige dann richten?

Kann mir vielleicht jemand helfen?

:shock:
StineP

#2

26.03.2007, 12:44

Also das ist wirklich mal ne gute Frage....... Also eigentlich würde ich sagen, das Einwohnermeldamt ist zuständig, an dem der Schuldner derzeit wohnt. Denn DORT verstößt er gerade gegen das Meldegesetz.....

Vorsorglich würde ich nen Antrag dazu stellen, deine Anzeige an die zuständige Behörde weiterzuleiten, falls das Amt nicht zuständig ist!
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dundine
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#3

26.03.2007, 12:46

würde auch sagen, alle dir bekannten anschriften chronologisch auflisten darum bitten, dass die sache an das zuständige amt abgegen wird...
StineP

#4

26.03.2007, 13:10

Kann man denn gleich mehrere Anzeigen wegen Verstoß gegen das Meldegesetz verfolgen!?? Das wäre doch auch mal interessant zu erfahren!?
Gast

#5

26.03.2007, 15:58

Hallo,

mein Chef (ein GV) hat mir gesagt, dass man sich überhaupt nicht mehr ummelden muss, wenn man umzieht. Das sei jetzt neu. Wollte auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz an meinem anderen Arbeitsplatz machen. Er hat mir davon abgeraten, da man sich nicht mehr ummelden müsste.

Weiß da jemand genaueres drüber?

Gruß Becci
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stein
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#6

26.03.2007, 16:35

Wie soll man den jetzt noch die Schuldner finden ?
Ich habe nämlich monentan auch so einen Fall !
Das EmA. sagt Schuldner wohnt noch dort - GV sagt Wohnung ist leer, sie habe ins Fenster geschaut und nu ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#7

26.03.2007, 16:38

Genau das ist das Problem, stein:

Wenn die Schuldner sich nicht mehr ummelden müssen, kann man sie sehr schwer finden. Das sagte mein GV mir auch.

Deswegen frage ich ja nach, ob irgendjemand näheres davon weiß.

Gruß Becci
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stein
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#8

26.03.2007, 17:05

Ich weiß nur - weil ich halt mal bei der Stadt angerufen habe - das man beantragen kann, das die von der Stadt einen Beamten rausschicken, der Nachbarn usw. befragt, ob die vielleicht wissen, wo sich der Gesuchte befinden könnte.
Wenn dich das interessiert, schaue ich morgen noch mal in der Akte nach, wo ich mir das ganz genau aufgeschrieben habe, wie das geht.
Soll ich ?
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leilani
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#9

26.03.2007, 17:24

Diese Änderung im Meldgesetz ist aber nicht neu, sondern schon von 2003 oder 2004. Hab mich damals schon darüber geärgert...

leilani
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
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StineP

#10

26.03.2007, 17:27

Wie was....... Umsonst umgemeldet und GEZ am Hals!? *hmpf*
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